Deutsche Tageszeitung - OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig

OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig


OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig
OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig / Foto: © AFP/Archiv

Der Bau eines Krematoriums ohne Abschiedsraum in einem Industriegebiet in Nordrhein-Westfalen ist zulässig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bebauungsplan der Stadt Ochtrup. Die Richter lehnten zugleich Normenkontrollanträge eines benachbarten Gewerbebetriebs sowie einer Anwohnerin ab. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE

Textgröße ändern:

Das Krematorium ohne Abschiedsraum soll am Rand eines Industriegebiets entstehen. Die Stadt wies dafür ein Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung aus. Dies sei rechtmäßig, befand nun das OVG.

Das Gericht verwies auf einen Nutzungskonflikt. Ein Krematorium sei selbst schutzbedürftig und müsse zugleich besondere Rücksicht auf seine Umgebung nehmen. Es sei kein gewöhnlicher Gewerbebetrieb, und das Einäschern eines Leichnams sei nicht nur ein gewerblich-technisch geprägter Vorgang, sondern Teil einer Bestattung. Diesen Anforderungen sei die Stadt gerecht geworden, auch durch die Randlage sowie die optische und räumliche Trennung etwa durch geplante Hecken und Bäume.

Der gerügte Anblick an- und abfahrender Leichenwagen und von Schornsteinen des Krematoriums genüge nicht für die Annahme, der Nachbarschaft in einem Industriegebiet sei die Errichtung des Krematoriums ohne Abschiedsraum nicht zuzumuten, entschied das OVG.

Die Revision dagegen ließ das Gericht nicht zu. Dagegen können die Antragstellerinnen wiederum Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben. Beim Verwaltungsgericht Münster ist noch eine Klage des benachbarten Gewerbebetriebs gegen die Baugenehmigung für das Krematorium anhängig.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Mord an früherer Partnerin: Lebenslange Haft für 37-Jährigen in Leipzig

Wegen der Tötung seiner früheren Partnerin mit mehreren Messerstichen ist ein 37-Jähriger vom Landgericht Leipzig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Angeklagten am Donnerstag unter anderem wegen Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine mögliche vorzeitige Haftentlassung des 37-Jährigen praktisch ausschließt.

Radfahrerin stirbt bei Unfall mit Güterzug in Bayern

Eine Radfahrerin ist in Bayern bei einem Unfall mit einem Zug gestorben. Wie die Polizei in Rosenheim am Donnerstag mitteilte, wollte die Frau am Dienstagabend einen unbeschrankten Bahnübergang in Burgkirchen an der Alz überqueren, als sich ein Güterzug näherte. Trotz mehrerer akustischer Warnungen erfasste der Zug die Frau.

Nach Tod von Kind in Krankenhaus: Mutter scheitert vor Gericht mit Klage

Nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen in einem Krankenhaus ist seine Mutter vor Gericht mit einer Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sah keine Erfolgsaussicht für eine Berufung der Mutter, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen demnach nicht. Der zuständige Senat wies ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren damit zurück.

In zugeklebten Pappkartons: Mehr als 20 Katzen an Bremer Friedhof ausgesetzt

In Bremen sind an einem Friedhof rund zwei Dutzend Katzen ausgesetzt worden. Insgesamt 20 neugeborene Jungtiere und drei ausgewachsene Katzen seien in zwei zugeklebten Pappkartons zurückgelassen worden, teilte die Polizei in der Hansestadt am Donnerstag mit. Ein Zeuge hörte demnach "leises Miauen" aus den Behältnissen, es folgte ein Polizeieinsatz. Wer die Tiere am Friedhofseingang abgestellt hatte, war unklar. Ermittlungen liefen.

Textgröße ändern: