Deutsche Tageszeitung - Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden

Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden


Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden
Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden / Foto: © AFP/Archiv

Eine Landwirtin ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Adoption eines erwachsenen Verwandten durch ihren Vater vorgegangen. Das Amtsgericht Kiel in Schleswig-Holstein muss noch einmal über den Fall entscheiden, wie das Verfassungsgericht in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Das Problem ist, dass die Ehefrau des Vaters - die Mutter der Landwirtin - an der Adoption nicht beteiligt war. (Az. 1 BvR 76/24)

Textgröße ändern:

Der Vater bewirtschaftete bis 2015 seinen eigenen Bauernhof, dann ging er in den Ruhestand. Sein Großneffe pachtete den Hof. 2021 beantragten die beiden Männer eine Volljährigenadoption. Dagegen ging die Landwirtin vor. Sie gab an, dass kein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den beiden Männern bestehe. Die Adoption sei ausschließlich wirtschaftlich motiviert.

Außerdem sei durch das Adoptionsverfahren die enge Beziehung ihrer eigenen drei Kinder zu deren Großeltern und Tante zerrüttet worden. Die Adoption würde ihr Erbe und ihren Pflichtteil schmälern, sie würde die Stellung als Hoferbin verlieren und könne den Familienbetrieb nicht übernehmen, was sie seit langer Zeit geplant habe.

Im Oktober 2023 erlaubte das Amtsgericht die Adoption des Großneffen durch den Rentner und sprach die Annahme als Kind aus. Es erwähnte in seinem Beschluss aber die Regelung nicht, wonach ein Ehepaar ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen kann. Das sei auch auf die Adoption eines Erwachsenen anwendbar, erklärte das Verfassungsgericht nun.

Der Bundesgerichtshof habe das schon im August 2021 geklärt. Das Amtsgericht habe das Fachrecht grob rechtsfehlerhaft angewandt und willkürlich entschieden, erklärte Karlsruhe. Das Kieler Gericht muss darum noch einmal entscheiden und diesmal darauf achten, dass die Grundrechte der Landwirtin gewahrt werden. Bis zur neuen Entscheidung bleibt die Wirkung des Adoptionsbeschlusses bestehen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Mord an früherer Partnerin: Lebenslange Haft für 37-Jährigen in Leipzig

Wegen der Tötung seiner früheren Partnerin mit mehreren Messerstichen ist ein 37-Jähriger vom Landgericht Leipzig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Angeklagten am Donnerstag unter anderem wegen Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine mögliche vorzeitige Haftentlassung des 37-Jährigen praktisch ausschließt.

Radfahrerin stirbt bei Unfall mit Güterzug in Bayern

Eine Radfahrerin ist in Bayern bei einem Unfall mit einem Zug gestorben. Wie die Polizei in Rosenheim am Donnerstag mitteilte, wollte die Frau am Dienstagabend einen unbeschrankten Bahnübergang in Burgkirchen an der Alz überqueren, als sich ein Güterzug näherte. Trotz mehrerer akustischer Warnungen erfasste der Zug die Frau.

Nach Tod von Kind in Krankenhaus: Mutter scheitert vor Gericht mit Klage

Nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen in einem Krankenhaus ist seine Mutter vor Gericht mit einer Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sah keine Erfolgsaussicht für eine Berufung der Mutter, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen demnach nicht. Der zuständige Senat wies ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren damit zurück.

In zugeklebten Pappkartons: Mehr als 20 Katzen an Bremer Friedhof ausgesetzt

In Bremen sind an einem Friedhof rund zwei Dutzend Katzen ausgesetzt worden. Insgesamt 20 neugeborene Jungtiere und drei ausgewachsene Katzen seien in zwei zugeklebten Pappkartons zurückgelassen worden, teilte die Polizei in der Hansestadt am Donnerstag mit. Ein Zeuge hörte demnach "leises Miauen" aus den Behältnissen, es folgte ein Polizeieinsatz. Wer die Tiere am Friedhofseingang abgestellt hatte, war unklar. Ermittlungen liefen.

Textgröße ändern: