Deutsche Tageszeitung - Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden

Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden


Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden
Streit um Hoferbe: Erwachsener muss von beiden Ehepartnern adoptiert werden / Foto: © AFP/Archiv

Eine Landwirtin ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Adoption eines erwachsenen Verwandten durch ihren Vater vorgegangen. Das Amtsgericht Kiel in Schleswig-Holstein muss noch einmal über den Fall entscheiden, wie das Verfassungsgericht in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Das Problem ist, dass die Ehefrau des Vaters - die Mutter der Landwirtin - an der Adoption nicht beteiligt war. (Az. 1 BvR 76/24)

Textgröße ändern:

Der Vater bewirtschaftete bis 2015 seinen eigenen Bauernhof, dann ging er in den Ruhestand. Sein Großneffe pachtete den Hof. 2021 beantragten die beiden Männer eine Volljährigenadoption. Dagegen ging die Landwirtin vor. Sie gab an, dass kein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den beiden Männern bestehe. Die Adoption sei ausschließlich wirtschaftlich motiviert.

Außerdem sei durch das Adoptionsverfahren die enge Beziehung ihrer eigenen drei Kinder zu deren Großeltern und Tante zerrüttet worden. Die Adoption würde ihr Erbe und ihren Pflichtteil schmälern, sie würde die Stellung als Hoferbin verlieren und könne den Familienbetrieb nicht übernehmen, was sie seit langer Zeit geplant habe.

Im Oktober 2023 erlaubte das Amtsgericht die Adoption des Großneffen durch den Rentner und sprach die Annahme als Kind aus. Es erwähnte in seinem Beschluss aber die Regelung nicht, wonach ein Ehepaar ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen kann. Das sei auch auf die Adoption eines Erwachsenen anwendbar, erklärte das Verfassungsgericht nun.

Der Bundesgerichtshof habe das schon im August 2021 geklärt. Das Amtsgericht habe das Fachrecht grob rechtsfehlerhaft angewandt und willkürlich entschieden, erklärte Karlsruhe. Das Kieler Gericht muss darum noch einmal entscheiden und diesmal darauf achten, dass die Grundrechte der Landwirtin gewahrt werden. Bis zur neuen Entscheidung bleibt die Wirkung des Adoptionsbeschlusses bestehen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben Kongressabgeordnete der Demokraten weitere Fotos aus dessen Nachlass veröffentlicht. Die 68 am Donnerstag ohne nähere Angaben veröffentlichten Fotos zeigen unter anderem Reisepässe und Ausweisdokumente von Frauen aus verschiedenen Ländern sowie Epstein mit mehreren Prominenten, darunter der US-Gelehrte Noam Chomsky, Regisseur Woody Allen und der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon.

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Textgröße ändern: