Deutsche Tageszeitung - Tötung per Überfallkommando: Dortmunder Hafturteil rechtskräftig

Tötung per Überfallkommando: Dortmunder Hafturteil rechtskräftig


Tötung per Überfallkommando: Dortmunder Hafturteil rechtskräftig
Tötung per Überfallkommando: Dortmunder Hafturteil rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Drei Jahre nach der Tötung eines 27-Jährigen mit einem regelrechten Überfallkommando in Nordrhein-Westfalen ist der Haupttäter rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Verurteilung wegen Totschlags. Das Landgericht Dortmund hatte die Strafe im April 2024 verhängt. (Az. 4 StR 576/24)

Textgröße ändern:

Der Angeklagte hatte mit der geschiedenen Frau des späteren Opfers zusammengelebt. Beide Männer waren den Behörden schon mehrmals mit ihren Auseinandersetzungen aufgefallen. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im April 2022 zusammen mit zwei Mittätern nachts die Wohnung des späteren Opfers gestürmt hatte.

Die drei Angreifer waren mit Sturmhauben maskiert und mit Schlagstöcken bewaffnet. Der Angeklagte hatte außerdem ein Messer und Pfefferspray dabei. Die Männer brachen die Tür der Wohnung auf, in der sich zu dem Zeitpunkt neun Menschen aufhielten. Die beiden Mittäter überwältigten den Schwager des späteren Opfers, der wach geworden war und noch versuchte, die Tür zuzuhalten.

Der Haupttäter ging dem Urteil zufolge ins Wohnzimmer, wo das spätere Opfer sich aufhielt, das noch wach war. Er nutzte alle seine Waffen, um auf den 27-Jährigen loszugehen. Er habe ihm mehrere Schläge mit dem Stock versetzt, Pfefferspray auf ihn gesprüht und mehrmals mit dem Messer auf seinen Oberkörper eingestochen. Der Mann verblutete.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordes. Das Landgericht stellte aber kein Mordmerkmal fest. Das Opfer sei nicht schon an der Wohnungstür durch Messerstiche überrascht worden. Es stehe auch nicht fest, dass der Mann die Attacke vom Wohnzimmer aus nicht mitbekommen habe. Er hätte sich noch bewaffnen oder fliehen können und sei nicht arg- und wehrlos gewesen. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten darum wegen Totschlags.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler, die Revisionen beider Seiten wurden verworfen.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Wiener Gericht spricht zwei Syrer wegen Misshandlung von Oppositionellen schuldig

Ein Ex-General und ein früherer ranghoher Polizist aus Syrien sind von einem österreichischen Gericht wegen der Misshandlung von Regierungsgegnern während der Assad-Herrschaft zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Gegen den ehemaligen Brigadegeneral der syrischen Geheimdienste, Chaled al-Halabi, und den früheren Kriminalpolizisten Mussab Abu Rukbah wurden am Montag in Wien Haftstrafen von jeweils acht Jahren verhängt. Beide Männer hatte 2015 Asyl in Österreich beantragt und lebten seither dort.

Interpol: Mehr als tausend Festnahmen auf vier Kontinenten bei Schlag gegen Menschenhändler

In einem Schlag gegen internationale Netzwerke von Menschenhändlern hat die Polizei aus 59 Ländern mehr als tausend Menschen auf vier Kontinenten festgenommen. Die Festnahmen erfolgten nach Angaben der internationalen Polizeiorganisation Interpol vom Montag in Afrika, Amerika, Europa und Asien innerhalb von fünf Tagen. Die "Global Chain" (Globale Kette") genannte Aktion wurden von den Behörden in Rumänien und Österreich ausgeführt und von Interpol, der europäischen Polizeibehörde Europol und der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordiniert.

Bremer Gericht spricht Müttern nach anonymer Samenspende Unterhaltsvorschuss zu

Neuen Urteilen zufolge können Mütter für ihre mittels einer anonymen Samenspende gezeugten Kinder Unterhaltsvorschuss bekommen. Das Verwaltungsgericht Bremen gab am Montag vier Klägerinnen Recht. Unterhaltsvorschuss wird normalerweise vom Staat gezahlt, wenn der andere Elternteil seinen Teil zum Unterhalt des Kinds nicht beiträgt.

Häftling in offenem Vollzug verursacht tödlichen Raserunfall: Haftstrafe in Krefeld

Weil er während eines Freigangs aus dem offenen Vollzug einen tödlichen Raserunfall verursacht haben soll, ist ein Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Krefeld sprach den Angeklagten unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Bei dem Verkehrsunfall war eine 70-jährige Autofahrerin ums Leben gekommen.

Textgröße ändern: