Deutsche Tageszeitung - Schmuggel von tonnenweise Kokain in Hamburg: Lange Haftstrafen rechtskräftig

Schmuggel von tonnenweise Kokain in Hamburg: Lange Haftstrafen rechtskräftig


Schmuggel von tonnenweise Kokain in Hamburg: Lange Haftstrafen rechtskräftig
Schmuggel von tonnenweise Kokain in Hamburg: Lange Haftstrafen rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Wegen des Schmuggels von mehreren Tonnen Kokain über den Hamburger Hafen sind sieben Männer rechtskräftig zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Hamburger Landgerichts von 2024, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging um mehrere Lieferungen Kokain aus Südamerika, das in Seecontainern versteckt war, teilweise unter Bananen oder Holzkohle. (Az. 5 StR 548/24)

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Neun von insgesamt elf später Angeklagten sonderten dem Urteil zufolge zwischen März bis September 2020 als sogenannte "Tür im Hamburger Hafen" die Container aus dem regulären Warenverkehr aus, tauschten das darin versteckte Kokain gegen eine Ersatzladung aus und übergaben es zum Weitertransport an Empfänger, die unbekannt blieben.

Einige der Angeklagten arbeiteten bei Terminalbetreibern und einer Spedition im Hafen oder als Lastwagenfahrer. Sie kommunizierten über verschlüsselte Messengerdienste. Als Entlohnung für ihre Schmuggeldienste kassierten sie 15 Prozent des Kokains, das sie weiterverkauften.

Die Gruppe habe sich in sechs Fällen erfolgreich Zugriff auf knapp sechs Tonnen hochreines Kokain verschafft, hieß es im Urteil. In weiteren Fällen beschlagnahmte die Polizei die Drogen.

Nach einem Prozess von mehr als drei Jahren verurteilte das Landgericht die elf Männer im Januar 2024 unter anderem wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Beihilfe dazu. Es verhängte Haftstrafen zwischen sechs Jahren und drei Monaten sowie 15 Jahren.

Sieben Angeklagte wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser verwarf ihre Revisionen aber nun größtenteils. Nur bei einem Angeklagten wurde der Schuldspruch den Angaben zufolge leicht geändert, was an der Gesamtstrafe aber nichts änderte. Das Hamburger Urteil wurde rechtskräftig.

(Y.Leyard--DTZ)

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