Deutsche Tageszeitung - Cum-Ex-Geschäfte: Haftstrafen für Londoner Fondsmanager rechtskräftig

Cum-Ex-Geschäfte: Haftstrafen für Londoner Fondsmanager rechtskräftig


Cum-Ex-Geschäfte: Haftstrafen für Londoner Fondsmanager rechtskräftig
Cum-Ex-Geschäfte: Haftstrafen für Londoner Fondsmanager rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Die Verurteilung von zwei Londoner Fondsmanagern im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag die vom Landgericht Bonn im Februar 2024 verhängten Haftstrafen. Es hatte die beiden Angeklagten wegen Steuerhinterziehung verurteilt. (Az. 1 StR 364/24)

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Im sogenannten Cum-Ex-Skandal wurde der Fiskus ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH die Strafbarkeit solcher Geschäfte.

Die beiden Männer, um die es nun ging, waren vetoberechtigte Partner der Duet-Gruppe aus London. Sie gaben dem Urteil zufolge grünes Licht für Cum-Ex-Geschäfte, durch die dem Fiskus ein Schaden von 92 Millionen Euro entstand. Die Behörden holten sich die Summe aber zurück.

Die beiden Angeklagten bekamen für ihre Beteiligung an den Geschäften jeweils etwa 1,9 Millionen Euro. Diese wurden eingezogen. Das Landgericht verhängte außerdem Haftstrafen von dreieinhalb Jahren beziehungsweise vier Jahren und zehn Monaten gegen sie. Sie wandten sich an den BGH, der ihre Revisionen aber verwarf.

(I.Beryonev--DTZ)

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