Deutsche Tageszeitung - Gericht: Von Bund zugesagte Visa für Afghanen rechtlich bindend

Gericht: Von Bund zugesagte Visa für Afghanen rechtlich bindend


Gericht: Von Bund zugesagte Visa für Afghanen rechtlich bindend
Gericht: Von Bund zugesagte Visa für Afghanen rechtlich bindend / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesrepublik muss einer afghanischen Familie aufgrund entsprechender Zusagen Visa erteilen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Mitteilung vom Dienstag in einem Eilverfahren im Zusammenhang mit dem Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan. (VG 8 L 290/25 V)

Textgröße ändern:

Das im Herbst 2022 gestartete Programm der Bundesregierung für frühere afghanische Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen sollte besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen, wobei die Zahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, die freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme "soweit wie möglich" zu beenden.

Aufgrund dieses Aufnahmeprogramms erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern, einer afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, im Oktober 2023 sogenannte Aufnahmezusagen. Die Familie hält sich derzeit in Pakistan auf, wo die Antragsteller bei der deutschen Botschaft Visa für die Einreise ins Bundesgebiet beantragten.

Zur Erteilung kam es bisher nicht. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag machten die Antragsteller geltend, dass sie einen Anspruch auf Visumserteilung hätten und nicht länger in Pakistan bleiben könnten. Ihnen drohe dort die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie um Leib und Leben fürchten müssten.

Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag in einer Entscheidung vom Montag statt. Die Bundesrepublik müsse den Antragstellern die Visa erteilen. Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle. Während dieses Entscheidungsprozesses könne der Bund von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Die Bundesrepublik habe sich jedoch "durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden".

Auf diese rechtliche Bindung könnten sich die Antragsteller berufen. Zudem erfüllten die Antragsteller die weiteren Voraussetzungen für die Visumserteilung, befand das Gericht. Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich, und ihre Identität sei geklärt. Schließlich hätten die Antragsteller glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohe, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben bevorstehe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Eskalation um Polens Verfassungsgericht: Regierungsgegner versuchen auf Gelände vorzudringen

In Polen ist der seit Jahren schwelende Streit um das Verfassungsgericht eskaliert. Anhänger der nationalkonservativen Opposition versuchten am Freitagabend, Absperrungen vor dem Gericht in Warschau zu durchbrechen und auf das Gelände vorzudringen. Bereitschaftspolizisten hielten sie auf, wie ein AFP-Journalist beobachtete. In der Nacht zum Samstag traf Staatspräsident Karol Nawrocki am Gericht ein und betrat das von der Polizei abgeriegelte Gelände, wie sein Kabinettschef Pawel Szefernaker mitteilte.

Kryptowährungsbörse Binance will nach Hackerangriff "alle Verluste" ersetzen

Nach einem massiven Hackerangriff hat die weltgrößte Kryptowährungsbörse Binance angekündigt, Anlegern sämtliche Verluste auszugleichen. Binance habe bereits mehr als 6,3 Milliarden Dollar (umgerechnet 5,6 Milliarden Euro) zurückgestellt, um gestohlene Vermögenswerte abdecken zu können, teilte Co-Unternehmenschef Richard Teng am Freitag im Onlinedienst X mit. Das Unternehmen werde "alle Verluste" ersetzen.

Prozess um Mord an Fabian aus Güstrow: Verteidigung fordert Freispruch

Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Verteidigung einen Freispruch für die angeklagte Gina H. gefordert. Es gebe ihrer Ansicht nach keine lückenlose Beweiskette, um der Angeklagten den Mord an dem Kind nachzuweisen, sagte deren Anwälte am Freitag vor dem Landgericht Rostock. Die Anklage stütze sich auf Vermutungen und Spekulationen.

Papst Leo XIV. hat seine Stimme bei den Kongresswahlen in den USA abgegeben

Der in den USA geborene Papst Leo XIV. hat nach Angaben des Vatikans seine Stimme bei den Kongresswahlen in seinem Heimatland per Briefwahl abgegeben. Der Pontifex habe "sein Wahlrecht als US-Bürger wahrgenommen", erklärte der Vatikan am Freitag. "Im Einklang mit dieser langjährigen Praxis bürgerlichen Engagements" habe der Papst "seinen Briefwahlzettel in Chicago eingereicht", hieß es weiter.

Textgröße ändern: