Deutsche Tageszeitung - Wein "Zeller Schwarze Katz" darf nicht mehr als solcher vermarktet werden

Wein "Zeller Schwarze Katz" darf nicht mehr als solcher vermarktet werden


Wein "Zeller Schwarze Katz" darf nicht mehr als solcher vermarktet werden
Wein "Zeller Schwarze Katz" darf nicht mehr als solcher vermarktet werden / Foto: © AFP

Wein aus der Großlage Zeller Schwarze Katz bei Zell an der Mosel darf nicht mehr unter dieser Bezeichnung vermarktet werden. Die Großlage sei nach geändertem EU-Weinrecht als "Schwarze Katz" eingetragen und dürfe nicht in "Zeller Schwarze Katz" umbenannt werden, erklärte am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Möglich ist demnach die Vermarktung unter der Bezeichnung "Region Schwarze Katz" oder "Zell Region Schwarze Katz".

Textgröße ändern:

Das Urteil erging bereits am vergangenen Mittwoch. Hintergrund ist eine Reform des Weinrechts auf EU-Ebene, das die Herkunftsbezeichnungen in vier Kategorien einteilt. Dabei gilt: Je kleinteiliger die Herkunftsbezeichnung, desto höher die Kategorie. Und Bezeichnungen mit dem vorangestellten Gemeindenamen sind Einzellagen und somit der höchsten Herkunftskategorie vorbehalten.

Bei der Bezeichnung "Zeller Schwarze Katz" würde also der Eindruck entstehen, es handle sich um eine Einzellage, erklärte das Gericht. Großlagen hingegen gehören in die zweitniedrigste der vier Kategorien und müssten mit dem Zusatz "Region" entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Stadt Zell setzte sich bei der Landesregierung dafür ein, die Vermarktung als "Zeller Schwarze Katz" beizubehalten und dafür die Großlage entsprechend umzubenennen. Die Regierung in Koblenz dies lehnte ab, das Verwaltungsgericht wies die Klage dagegen ab und das Oberverwaltungsgericht gab nun der Berufung nicht statt.

Die Gerichte ließen das Argument, dass den Winzern und anderen beteiligten Akteuren wegen der Umbenennung erhebliche Einbußen drohten, nicht gelten, und verwiesen auf eine seit 2021 laufende Übergangsfrist für das neue Weinrecht. Diese fünf Jahre hätten etwa für eine "Anpassung des örtlichen Marketingkonzepts" genutzt werden können, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Auch eine Eintragung von "Zeller Schwarze Katz" als geschützte Ursprungsbezeichnung sei denkbar gewesen. Die Möglichkeit habe die Klägerin jedoch nicht genutzt.

Ab dem Erntejahrgang 2026 sei nun die Bezeichnung "Region Schwarze Katz" geboten, führte das Gericht aus. Der Ortsname kann demnach beigefügt, was dann "Zell Region Schwarze Katz" ergebe.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Mindestens 44 Verletzte bei Zugunglück in Nordfrankreich

Bei einem Zugunglück in Nordfrankreich sind am Freitag mindestens 44 Menschen verletzt worden. Eines der Opfer, eine Frau, habe schwere Verletzungen erlitten, teilte Staatsanwalt Sébastien Gallois am Abend mit. Verkehrsminister Philippe Tabarot hatte zuvor im Onlinedienst X in einer "vorläufigen Bilanz" von rund 20 Verletzten gesprochen. Der Regionalzug mit fast 200 Passagieren an Bord war in der Normandie zwischen den Städten Rouen und Caen im Département Seine-Maritime unterwegs.

EU und UNO verurteilen Haftstrafen gegen Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong

Die EU und die UNO haben die Haftstrafen gegen drei Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong scharf kritisiert. Die EU bezeichnete den Prozess gegen die Demokratieaktivisten am Freitag als "politisch motiviert". UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk forderte eine Aufhebung der Urteile. Ein Gericht in Hongkong hatte die drei Aktivisten zuvor mit Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren belegt.

Auto geklaut und zu schnell gefahren - Polizei fahndet mit Blitzerfoto

Ein Autodieb in Potsdam hat der Polizei die Ermittlungsarbeit erleichtert und sich nach der Tat blitzen lassen. Nach dem Mann wird nun mit dem Blitzerfoto gefahndet, wie die Polizei am Freitag in Brandenburg an der Havel mitteilte.

Mutmaßlich Anschlag für Hamas vorbereitet: Sieben Männer in Berlin angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der radikalislamischen Hamas wegen der Vorbereitung eines Anschlags auf israelische oder jüdische Ziele angeklagt. Wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte, sollen die in den vergangenen Monaten festgenommenen Verdächtigen federführend an Waffenbeschaffung und Tatplanung beteiligt gewesen sein. Sie geht demnach davon aus, dass die Hamas schon einen konkreten Anschlag in Deutschland oder Österreich plante.

Textgröße ändern: