Deutsche Tageszeitung - Klage gegen X wegen Hasspostings: Deutsche Gerichte sehen keine Zuständigkeit

Klage gegen X wegen Hasspostings: Deutsche Gerichte sehen keine Zuständigkeit


Klage gegen X wegen Hasspostings: Deutsche Gerichte sehen keine Zuständigkeit
Klage gegen X wegen Hasspostings: Deutsche Gerichte sehen keine Zuständigkeit / Foto: © AFP/Archiv

Deutsche Gerichte sind für Klagen gegen das soziale Netzwerk X international nicht zuständig, wenn es sich nicht ausdrücklich um Verbraucherklagen handelt. Das Berliner Kammergericht bestätigte mit einem am Freitag verkündeten Urteil eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung zweier Klägerinnen gegen die Social-Media-Plattform zurück. (Az 10 U 104/24)

Textgröße ändern:

Die Klägerinnen wollten erreichen, dass X untersagt wird, sechs Postings weiter zu verbreiten. Diese seien volksverhetzend, schürten Hass und verstießen gegen die Richtlinie zu Gewaltandrohung. Die beklagte Plattform hielt dagegen, dass die Berliner Gerichte international nicht zuständig seien, weil X seine Niederlassung in Irland habe und die Klägerinnen keine Verbraucherinnen im Sinn einer entsprechenden EU-Verordnung seien.

Das Berliner Landgericht folgte mit seinem Urteil im vergangenen Jahr dieser Ansicht. Das Kammergericht bestätigte dies nun in der Berufungsverhandlung. Der zuständige Senat sieht demnach den Erfüllungsort in Irland. Zudem gehe es nicht um eine Verbrauchersache, denn eine der Klägerin habe dem Gericht nur unzureichende Informationen gegeben, ob sie als Verbraucherin anzusehen sei. Daran bestünden aufgrund ihrer Berufsbezeichnung als Rechtsanwältin Zweifel.

Die Klage der anderen Klägerin ist demnach unzulässig, weil sie keine Wohnadresse angegeben habe. Dies sei aber nur zulässig, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Fünf Tote und drei Schwerverletzte bei Unfall von niederländischem Bus in der Schweiz

Bei dem schweren Unfall eines niederländischen Reisebusses im Engadin in der Schweiz sind neuen Angaben zufolge fünf Menschen ums Leben gekommen. Es gebe fünf Tote sowie drei Schwerverletzte, teilte die Polizei des östlichen Kantons Graubünden am Freitag mit. Nach dem Unfall am Donnerstag zwischen den Orten Susch und Zernez hatte die Polizei zunächst lediglich von mehreren Toten und Verletzten gesprochen, ohne konkrete Zahlen zu nennen.

Betrunkener Autofahrer fährt mit drei Reifen durch Mainz

In Mainz ist ein betrunkener Autofahrer mit nur drei Reifen durch die Stadt gefahren. Eine Streife wurde durch laute Schleifgeräusche auf das Fahrzeug aufmerksam, wie die Polizei am Freitag in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt mitteilte. Weil der linke, vordere Reifen fehlte, forderten die Beamten den 35-jährigen Fahrer zum Anhalten auf, was dieser zunächst ignorierte.

Kaliforniens Gouverneur unterzeichnet neue Gesetze zum Schutz von Kindern in Onlinenetzwerken

Der Gouverneur des US-Bundesstaates Kalifornien, Gavin Newsom, hat mehr als ein Dutzend neue Gesetze zur Regelung der Sicherheit von Kindern in Onlinenetzwerken unterzeichnet. Während einer Unterzeichnungszeremonie in der Nähe von San Francisco bezeichnete Newsom die neuen Social-Media-Beschränkungen des Bundesstaates für Kinder am Donnerstag als "besser" als das australische Verbot für alle Nutzer unter 16 Jahren. Eines der neuen kalifornischen Gesetze verbietet es Onlinenetzwerken, Nutzern unter 16 Jahren süchtig machende Funktionen anzubieten.

Angriff auf Berliner Landesnetz: Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet

Nach dem folgenschweren Hackerangriff auf Berlin hat der Senat eine Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet. Auf der Webseite berlin.de können Bürger, die annehmen, von der illegalen Datenveröffentlichung betroffen zu sein, sich informieren und Kontakt aufnehmen, wie die Senatsverwaltung mitteilte.

Textgröße ändern: