Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen Berliner Palliativarzt: Vorwurf des 15-fachen Mordes

Prozess gegen Berliner Palliativarzt: Vorwurf des 15-fachen Mordes


Prozess gegen Berliner Palliativarzt: Vorwurf des 15-fachen Mordes
Prozess gegen Berliner Palliativarzt: Vorwurf des 15-fachen Mordes / Foto: © AFP/Archiv

Wegen 15-fachen Mordes muss sich seit Montag ein Palliativarzt vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der Prozess begann mit der Verlesung der Anklageschrift. Der 40-Jährige soll zwischen September 2021 und Juli 2024 in Berlin zwölf Frauen und drei Männer getötet sowie anschließend in einigen der Wohnungen Feuer gelegt haben, um seine Taten zu verdecken. Die Opfer waren zwischen 25 und 94 Jahre alt.

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Der bei einem Kreuzberger Pflegedienst angestellte Mediziner verabreichte den Patientinnen und Patienten der Anklage zufolge ohne medizinische Indikation ein Narkoseeinleitungsmittel und anschließend ein Medikament, das die Muskeln entspannt. Dieses sogenannte Muskelrelaxans soll zu einer Lähmung der Atemmuskulatur und so innerhalb weniger Minuten zu Atemstillstand und Tod geführt haben.

Unter anderem soll der Angeklagte im Juni 2022 eine 70-jährige Patientin getötet und anschließend ihre Wohnung in Tempelhof angezündet haben. Zu seinen weiteren mutmaßlichen Opfern zählen auch drei Frauen im Alter von 76, 87 und 94 Jahren in Neukölln sowie eine 72 Jahre alte Patientin im Stadtteil Plänterwald, deren Wohnungen er ebenfalls in Brand gesetzt haben soll.

Schließlich schöpfte der Pflegedienst Verdacht, und die Ermittlungen kamen ins Rollen. Seit August 2024 sitzt der Arzt in Untersuchungshaft. Der ursprünglich gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde immer wieder um neue Tatvorwürfe erweitert. Während die Ermittler anfangs von vier Opfern ausgingen, stieg deren Zahl bis heute.

Der Staatsanwaltschaft zufolge gibt es bei insgesamt 96 Fällen einen Anfangsverdacht. Dazu zählt auch der Tod der Schwiegermutter des Angeklagten. Im Zuge der Ermittlungen wurden bereits 15 mutmaßliche Opfer exhumiert.

Für den Prozess sind 35 Termine bis Januar kommenden Jahres angesetzt. Die Staatsanwaltschaft strebt neben einer Verurteilung wegen Mordes die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung und die Anordnung eines lebenslangen Berufsverbots an.

(V.Sørensen--DTZ)

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