Deutsche Tageszeitung - Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord

Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord


Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord
Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord / Foto: © AFP/Archiv

Im wohl ersten wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen geführten Prozess hat das Landgericht Frankfurt am Main die Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt. Die sechs Männer sollen zwischen fünf Jahren sowie 13 Jahren und neun Monaten in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Wegen versuchten Mordes wurden sie aber nicht schuldig gesprochen.

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Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer zur niederländischen Geldautomatensprengerszene gehören. Die Anklage hatte ihnen vorgeworfen, mit ihren Taten in den Jahren 2022 und 2023 in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Menschen in Gefahr gebracht zu haben.

Dem Urteil zufolge gingen sie arbeitsteilig und in unterschiedlichen Besetzungen vor. Hauptangeklagter war ein 31-Jähriger aus Utrecht, der an vier Geldautomatensprengungen beteiligt war. Die anderen Angeklagten wirkten jeweils an einer bis zwei Taten mit. In einem Fall blieb es beim Versuch.

Insgesamt erbeuteten sie rund 870.000 Euro und verursachten mehr als zweieinhalb Millionen Euro Sachschäden. Verurteilt wurden sie wegen Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen, gewerbsmäßigen Diebstahls und Sachbeschädigung.

Bei der Anklageerhebung im Mai teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit, dass es sich wohl um die bundesweit erste Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen handle. Bei beiden Taten hätten die Angeklagten den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf genommen.

Im ersten Fall lag der gesprengte Geldautomat zentral in der Fußgängerzone im hessischen Bad Homburg. Wegen einer Bushaltestelle vor dem Gebäude hielten sich auch nachts viele Menschen dort auf. Der zweite Fall betraf einen gesprengten Geldautomaten in Frankfurt-Fechenheim, wo sich ebenfalls auch nachts viele Menschen aufhielten. Von einer Verurteilung wegen versuchten Mordes sah die Kammer jedoch ab.

(G.Khurtin--DTZ)

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