Deutsche Tageszeitung - Fünf Jahre Haft für Berliner Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit in großem Stil

Fünf Jahre Haft für Berliner Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit in großem Stil


Fünf Jahre Haft für Berliner Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit in großem Stil
Fünf Jahre Haft für Berliner Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit in großem Stil / Foto: © AFP/Archiv

Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist ein Berliner Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er habe als faktischer Geschäftsführer einer Baufirma mit Schwarzarbeit einen Schaden von fast 15 Millionen Euro verursacht, sagte die Vorsitzende Richterin Kristin Klimke bei der Urteilsbegründung am Berliner Landgericht am Donnerstag.

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Der 53-Jährige habe seit Gründung der Baufirma auf Schwarzarbeit gesetzt. Auch wenn dies in der Baubranche weit verbreitet sei, könne nicht davon die Rede sein, dass er in die Sache "reingerutscht" sei, sagte Klimke. Sein Ziel sei es von Anfang an gewesen, möglichst viel Geld in seine Heimat Serbien zu schaffen, um sich dort als Wohltäter zu gerieren. Die Firma habe Löhne in bar ausgezahlt und sie den zuständigen Stellen nicht gemeldet, führte Klimke aus.

Um das Abfließen des Gelds zu erklären, wurden durch Subunternehmen Scheinrechnungen gestellt. Eine Büroangestellte des Manns wurde in dem Verfahren unter anderem wegen Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Sein Sohn, der ebenfalls in dem Unternehmen arbeitete, wurde verwarnt. Zudem ordnete das Gericht eine Einziehung von Taterträgen beim Hauptangeklagten von rund sieben Millionen Euro und bei dem Bauunternehmen von 14 Millionen an.

Die Richterin übte zugleich Kritik an den Ermittlern. Es seien schwerwiegende Missstände zu Tage getreten, die teils offenbar System hätten und gegen die prozessuale Grundordnung verstießen, sagte sie. Das Hauptzollamt habe verbotenerweise Chats zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger ausgewertet. Auch habe es Mängel in der Aktenführung und womöglich auch Verletzungen von Dienstpflichten durch Beamte gegeben. "Die Vertreter des Staats sollten eigentlich die Regeln befolgen", sagte Klimke.

(V.Sørensen--DTZ)

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