Deutsche Tageszeitung - Urteil wegen Mordes an schwangerer Frau in Bayern rechtskräftig

Urteil wegen Mordes an schwangerer Frau in Bayern rechtskräftig


Urteil wegen Mordes an schwangerer Frau in Bayern rechtskräftig
Urteil wegen Mordes an schwangerer Frau in Bayern rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem spurlosen Verschwinden einer hochschwangeren Frau in Bayern sind zwei Männer rechtskräftig wegen des Mordes an ihr verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Juli 2024. Dieses hatte gegen den früheren Lebensgefährten der Frau sowie einen Geschäftspartner lebenslange Haftstrafen verhängt. (Az. 6 StR 28/25)

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Es war nach der Beweisaufnahme zweifelsfrei davon überzeugt, dass die Männer die 39-Jährige aus finanziellen Motiven gemeinsam entführt und getötet hatten. Eine andere Erklärung für deren Verschwinden komme nicht in Frage. Laut Urteil nutzte der Expartner der Getöteten deren solide finanzielle Verhältnisse für kreditfinanzierte Immobiliengeschäfte mit seinem Geschäftsfreund, was beide nach der Trennung des Paars wenige Monate vor der Tat in Probleme brachte.

Sie versuchten auf betrügerische Weise Vollstreckungstitel in Höhe von etwa 780.000 Euro zu erwirken, wogegen sich die Frau wehrte. Sie zeigte die Männer an. Diese entführten und töteten sie, um zu verhindern, strafrechtlich verfolgt zu werden. Die Leiche versteckten sie an einem unbekannten Ort.

Die im achten Monate schwangere Frau hatte am 9. Dezember 2022 ihr damals zweijähriges Pflegekind zur Kita gebracht. Sie gilt seither als vermisst, ihre Leiche wurde nie gefunden. Laut Urteil versuchten die Angeklagten Täuschungsmanöver. Sie verschickten Abschiedsnachrichten von ihrem Handy und brachten dieses nach Italien, um ein Abtauchen im Ausland vorzutäuschen.

Das Landgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine mögliche Haftentlassung nach 15 Jahren in aller Regel ausschließt. Es wertete damit zum einen die schweren Folgen des Verbrechens für das Pflegekind der Getöteten. Zum anderen wirkte sich strafverschärfend aus, dass mit der Tat auch das noch ungeborene Kind des Opfers ums Leben gekommen war.

Die beiden Angeklagten wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler. Das Urteil wurde rechtskräftig.

(P.Hansen--DTZ)

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