Deutsche Tageszeitung - Urteil gegen früheren Fernsehkoch Alfons Schuhbeck rechtskräftig

Urteil gegen früheren Fernsehkoch Alfons Schuhbeck rechtskräftig


Urteil gegen früheren Fernsehkoch Alfons Schuhbeck rechtskräftig
Urteil gegen früheren Fernsehkoch Alfons Schuhbeck rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Das neue Urteil gegen den früheren Fernsehkoch Alfons Schuhbeck ist rechtskräftig. Da gegen das Urteil innerhalb der Frist keine Rechtsmittel eingelegt worden seien, sei es rechtskräftig geworden, teilte das Landgericht München I am Mittwoch mit.

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Der 76 Jahre alte Schuhbeck war wegen Subventionsbetrugs, Insolvenzverschleppung, Bankrotts und weiterer Taten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Darin einberechnet ist eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten.

Schuhbeck war während des neuen Prozesses von seiner Haftstrafe aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt. Er ist an Krebs erkrankt, nach Angaben seiner Verteidiger unheilbar. Wie das Gericht mitteilte, entscheidet nun die Staatsanwaltschaft München I über die Vollstreckung der weiteren Strafe.

Schuhbeck hatte für seine verzweigte Unternehmenskette staatliche Coronahilfen kassiert, obwohl die Unternehmen bereits pleite waren. Der ehemalige Sternekoch, Koch des FC Bayern München und zahlreicher Promievents sitzt nach Angaben seines Insolvenzverwalters auf 27 Millionen Euro Schulden.

(U.Beriyev--DTZ)

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