Deutsche Tageszeitung - Urteil: Ärztlicher Notdienst auch bei Vertretung von Umsatzsteuer befreit

Urteil: Ärztlicher Notdienst auch bei Vertretung von Umsatzsteuer befreit


Urteil: Ärztlicher Notdienst auch bei Vertretung von Umsatzsteuer befreit
Urteil: Ärztlicher Notdienst auch bei Vertretung von Umsatzsteuer befreit / Foto: © AFP/Archiv

Auch Notdienste, die ein Arzt vertretungsweise übernimmt, sind von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt auch, wenn der Vertretungsarzt dafür von dem zu vertretenden Kollegen bezahlt wird, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Niedergelassene Ärzte sind dazu verpflichtet, am Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeiten, also zum Beispiel am Wochenende, teilzunehmen. (Az. XI R 24/23)

Textgröße ändern:

Der Allgemeinmediziner, um den es in dem Fall ging, übernahm in den Jahren 2012 bis 2016 solche Dienste für Kollegen und rechnete dafür einen Stundenlohn zwischen 20 und 40 Euro bei ihnen ab. Mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hatte er eine Vereinbarung über die freiwillige Teilnahme am Notfalldienst abgeschlossen.

Er gab keine Umsatzsteuererklärung ab. 2019 erließ das Finanzamt Umsatzsteuerbescheide, der Arzt sollte nachzahlen. Er wehrte sich dagegen vor dem Finanzgericht Münster, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun hob der Bundesfinanzhof das Urteil aus Münster auf, der Arzt muss keine Umsatzsteuer zahlen.

Auch die Vertretung bei ärztlichen Notdiensten gegen Entgelt sei als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei, erklärte der BFH. Er diene dazu, in Notfällen die Versorgung von Patienten im Einsatzgebiet zu gewährleisten. Das gelte für die Notfalldienste eines Vertreters genauso wie für die Dienste, welche die von der Kassenärztlichen Vereinigung eingeteilten Ärzte ableisteten.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Explosion in Mehrfamilienhaus in Regensburg: Mehrere Verletzte und Vermisste

Bei einer Explosion in einem Wohnhaus im bayerischen Regensburg sind am Mittwoch fünf Menschen verletzt worden. Zwei Menschen galten auch Stunden nach der Detonation noch als vermisst, wie das Polizeipräsidium Oberpfalz mitteilte. Sie wurden in dem schwer beschädigten Gebäude vermutet. Bewohner konnten inzwischen das Notwendigste aus ihren Wohnungen holen.

Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen die Behörden leichteren Zugriff auf Konto- und Immobiliendaten bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vor, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Demnach sollen künftig verdächtige Geldflüsse schneller gestoppt und Konten vorübergehend gesperrt werden können. Die Geldwäsche-Aufsichtsbehörden sollen mehr Befugnisse bekommen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestärkt werden.

Mindestens 68 Tote bei Zugunglück in Spanien – Ursache wohl menschliches Versagen

Beim zweiten schweren Zugunglück in Spanien innerhalb eines Jahres sind mindestens 68 Menschen ums Leben gekommen. Weitere 100 Menschen wurden laut Behördenangaben verletzt, als zwei Hochgeschwindigkeitszüge am Mittwochmorgen südlich von Madrid auf gerader Strecke kollidierten. Als Ursache vermutet die spanische Regierung menschliches Versagen. Auf der gleichen Strecke waren erst im Januar 46 Menschen bei einer Zugkollision gestorben.

Mutmaßliche Saboteure aus Belarus festgenommen: Brandanschläge in Bayern geplant

In Bayern sind zwei aus Belarus stammende Männer festgenommen worden, die im Raum Nürnberg Brandanschläge geplant haben sollen. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte am Mittwoch die Festnahme der 39 und 50 Jahre alten Männer vor drei Wochen. Einem Bericht des Magazins "Spiegel" zufolge sollen sie als Saboteure im Auftrag Russlands im Einsatz gewesen sein.

Textgröße ändern: