Deutsche Tageszeitung - Oldtimer durch TÜV gefallen: Bundesgerichtshof stärkt Käufer den Rücken

Oldtimer durch TÜV gefallen: Bundesgerichtshof stärkt Käufer den Rücken


Oldtimer durch TÜV gefallen: Bundesgerichtshof stärkt Käufer den Rücken
Oldtimer durch TÜV gefallen: Bundesgerichtshof stärkt Käufer den Rücken / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eines Oldtimers, der weniger als zwei Jahre nach dem Kauf durch den TÜV fiel, hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Käufer den Rücken gestärkt. Eine Gewährleistung ist nicht automatisch ausgeschlossen, wie die Richterinnen und Richter in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag entschieden. In der Verkaufsanzeige war eine sogenannte Zustandsnote angegeben, die auf Gutachten basierte. (Az. VIII ZR 240/24)

Textgröße ändern:

Das ist beim Verkauf von Oldtimern üblich, um den Zustand des Wagens zu beschreiben. Im aktuellen Fall war das Auto, Baujahr 1973, demnach in einem mittleren Zustand mit der Note zwei bis drei. Im Kaufvertrag wurde die Formulierung aufgenommen, der Käufer erkläre "verbindlich zum Zustand des Fahrzeugs: - siehe Gutachten - Note 2-3".

Eine Gewährleistung bei Sachmängeln wurde ausgeschlossen, ausgenommen war die Haftung bei der sogenannten Beschaffenheitsvereinbarung. Laut der damals gültigen Regelung galt eine Sache als frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Inzwischen ist die Regelung ähnlich, aber etwas genauer formuliert.

2020 wurde das Auto verkauft. Anfang 2022 brachte der Käufer es zur Hauptuntersuchung beim TÜV. Dieser erteilte keine Prüfplakette, da er erhebliche Mängel fand. Der Käufer forderte den Verkäufer auf, diese Mängel zu beseitigen, aber ohne Erfolg. Daraufhin erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag und zog vor Gericht. Dort forderte er die Rückzahlung des Kaufpreises.

Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg hatte er keinen Erfolg. Der BGH entschied aber nun, dass das Oberlandesgericht neu über den Fall verhandeln muss. Zustandsnoten hätten eine erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung, erklärte er. Sie hätten maßgeblichen Einfluss auf den Wert des Autos.

Wenn in den Vertragsunterlagen eine Zustandsnote stehe, sei normalerweise von einer Beschaffenheitsvereinbarung auszugehen. Der Verkäufer kann sich in dem Fall also nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen.

Entscheidend ist, ob das Auto beim Verkauf tatsächlich in einem mittleren Zustand war. Das muss nun das Oberlandesgericht feststellen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Großbrand auf Großmarkt in Stuttgart - Mehr als 150 Feuerwehrleute im Einsatz

Auf einem Großmarkt in Stuttgart ist am späten Freitagabend ein massiver Brand ausgebrochen. Es seien mehr als 150 Feuerwehrleute vor Ort, teilte die Feuerwehr am Samstagmorgen mit. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte auf dem Markt in Stuttgart-Wangen habe eine Lagerhalle komplett in Flammen gestanden. Das Feuer habe zudem auf eine weitere Halle übergegriffen.

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Textgröße ändern: