Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung will Justiz mit halber Milliarde Euro stärken

Bundesregierung will Justiz mit halber Milliarde Euro stärken


Bundesregierung will Justiz mit halber Milliarde Euro stärken
Bundesregierung will Justiz mit halber Milliarde Euro stärken / Foto: © AFP/Archiv

Fast eine halbe Milliarde Euro will die Bundesregierung den Ländern zur Stärkung der Justiz zur Verfügung stellen. Mit den Mitteln sollen zusätzliches Personal eingestellt und die Digitalisierung vorangetrieben werden, wie aus am Montag bekannt gewordenen Plänen des Bundesjustizministeriums für eine Neuauflage des "Pakts für den Rechtsstaat" hervorgeht. Der Bund verdoppelt dabei im Vergleich zum ersten Pakt seine Mittel. Richterbund und Anwaltsverein begrüßten die Pläne.

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Bund und Länder hatten 2019 einen ersten Rechtsstaatspakt geschlossen. Die damalige Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte dafür insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den Mitteln sollte die Ausstattung von Justiz und Polizei verbessert werden, unter anderem durch mehr Personal.

Die neue schwarz-rote Koalition will den "Pakt für den Rechtsstaat" nun neu auflegen - und dabei ihre Unterstützung verdoppeln. So sind laut Bundesjustizministerium in der laufenden Wahlperiode allein 240 Millionen Euro für die personelle Stärkung der Justiz vorgesehen. Sie sollen den Ländern in zwei Tranchen zur Verfügung gestellt werden, voraussichtlich 2026 und 2028.

Für die Digitalisierung der Justiz stellt der Bund für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro bereit, also 70 Millionen Euro jährlich. Insgesamt liegt die Unterstützung des Bundes damit bei 450 Millionen Euro. Wie die Mittel konkret eingesetzt werden, wird laut Justizministerium nun mit den Ländern abgestimmt.

Das Ministerium plant den Angaben zufolge zudem verschiedene Gesetzesvorhaben, um die Verfahren in der Justiz "deutlich" zu beschleunigen. Erst vor kurzem hatte das Bundeskabinett beispielsweise einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem in bestimmten Fällen im Zivilrecht reine Onlineverfahren möglich sein sollen.

"Ein starker Rechtsstaat muss für jede und jeden spürbar und sichtbar funktionieren - jeden Tag", begründete Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in den Funke-Zeitungen die Neuauflage des Rechtsstaatspakts. Grundvoraussetzung dafür sei "eine leistungsstarke, verlässliche und effiziente Justiz". Hubig nannte die 450 Millionen Euro Bundesmittel "mit Blick auf die angespannte Haushaltslage, ein klares Zeichen für den Rechtsstaat und die Demokratie in unserem Land".

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht eine Investition "in mehr Gerechtigkeit in unserem Land". Staatsanwaltschaften müssten gut ausgestattet sein, damit sie zum Beispiel gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung mit aller Konsequenz vorgehen können. Klingbeil betonte: "Keiner, der die Allgemeinheit betrügt, soll davonkommen können. Auch dafür stärken wir die Justiz."

Positiv werteten Richter- und Anwaltsvereine die Pläne der Bundesregierung. Die schwarz-rote Koalition unterstreiche, "wie wichtig ihr ein gut aufgestellter, handlungsfähiger Rechtsstaat ist", erklärte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn. Jetzt seien die Länder gefordert, "ihren Teil des Rechtsstaatspakts zu erfüllen und konkrete Zusagen für neue Stellen in der Justiz zu machen".

"Bundesweit fehlen rund 2000 Staatsanwälte und Strafrichter, weshalb Strafverfahren immer länger dauern und überlastete Ermittler immer öfter Fälle einstellen müssen", berichtete Rebehn. Diese Personallücken gelte es rasch zu schließen.

"Wir begrüßen, dass der Bund den Ländern bei der Modernisierung der Justiz weiterhin unter die Arme greift", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Swen Walentowski, der Nachrichtenagentur AFP. "Es besteht dringender Bedarf, unsere Gerichtsbarkeit auf die Höhe der Zeit zu bringen."

Die bundesweit tätige Anwaltschaft sei auf einheitliche Systeme und technische Standards angewiesen. So müssten beispielsweise Videoverhandlungen an allen Gerichten möglich sein. "Effizienzsteigerungen dürfen aber nicht zulasten des Rechtsschutzes gehen", betonte Walentowski. "Im Koalitionsvertrag vorgesehene Maßnahmen, die Rechtssuchende in ihren Möglichkeiten einschränken, lehnen wir ab."

(V.Korablyov--DTZ)

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