Deutsche Tageszeitung - Gutgläubigkeit von gewerblichen Steuerzahlern wird Fall für Europäischen Gerichtshof

Gutgläubigkeit von gewerblichen Steuerzahlern wird Fall für Europäischen Gerichtshof


Gutgläubigkeit von gewerblichen Steuerzahlern wird Fall für Europäischen Gerichtshof
Gutgläubigkeit von gewerblichen Steuerzahlern wird Fall für Europäischen Gerichtshof / Foto: © AFP/Archiv

Der gute Glaube von gewerblichen deutschen Steuerzahlern wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München fragte den EuGH nach Angaben vom Donnerstag, wie diese Gutgläubigkeit bei der Umsatzsteuer geschützt werden muss. Er muss über die Klage eines Uhrenhändlers entscheiden. (AZ. XI R 23/24)

Textgröße ändern:

Dieser wandte in seinem Umsatzsteuererklärungen teilweise die Differenzbesteuerung an. Dabei unterliegt nicht der gesamte Verkaufspreis der Uhr, sondern nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis der Umsatzsteuer. Möglich ist das, wenn der Händler die Uhr schon von einem Wiederverkäufer erstanden hat. Das ist jemand, der etwas weiterverkauft, was er selbst vorher gekauft hat - also kein Hersteller.

Einige der Vorlieferanten gaben in ihren Rechnungen an den Uhrenhändler an, Wiederverkäufer zu sein. Das Finanzamt stellte aber bei einer Prüfung fest, dass das teilweise nicht stimmte. Der Uhrenhändler berief sich darauf, dass er gutgläubig gewesen sei. Er habe auf die Angaben der Vorlieferanten vertrauen dürfen.

Das Finanzamt setzte dennoch eine höhere Umsatzsteuer fest. Eine Klage vor dem sächsischen Finanzgericht in Leipzig hatte keinen Erfolg. Der Händler dürfe sich bei der Klage gegen dem Umsatzsteuerbescheid nicht auf den guten Glauben berufen, erklärte dieses. Dazu sei ein extra Verfahren notwendig, etwa ein Antrag auf Erlass der Umsatzsteuer.

Der Händler wandte sich an den BFH. Dieser zweifelt daran, ob der Verweis auf ein weiteres Verfahren mit dem EU-Recht vereinbar ist. Er hält es den Angaben zufolge für möglich, dass dem Steuerpflichtigen kein weiteres Verfahren zugemutet werden darf. Das verlängere das Gesamtverfahren erheblich, außerdem verdopple sich das Kostenrisiko.

Die Antwort des EuGH könnte für das gesamte Umsatzsteuerrecht von Bedeutung sein, erklärte der BFH. Wann der EuGH entscheidet, war noch nicht bekannt.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Abschied von Kriegsverbrecher Mladic: Tausende bei Beisetzung in Belgrad

Tausende Menschen haben in Serbien Abschied von dem in Haft gestorbenen Kriegsverbrecher Ratko Mladic genommen. Die Trauerfeier fand am Montag in der kleinen Kirche St. Luka in der serbischen Hauptstadt Belgrad statt. Im Anschluss wurde der Sarg auf dem nahegelegenen Topcider-Friedhof beigesetzt. Angesichts der Feierlichkeiten verurteilte die EU die "Verherrlichung von Kriegsverbrechern" in Serbien, das EU-Mitglied werden will.

Nepal gedenkt mit nationalem Trauertag der Opfer der Sturzflut

In Nepal ist am Montag mit einem nationalen Trauertag der Opfer der verheerenden Sturzflut vor knapp zwei Wochen gedacht worden. Landesweit wurden die Flaggen auf Halbmast gesetzt, und in der Hauptstadt Kathmandu nahmen hunderte Menschen an Mahnwachen für die Verstorbenen teil. Sie zündeten Kerzen an und sprachen Gebete, mit denen im Hinduismus die 13-tägige Trauerzeit nach dem Tod eines Angehörigen endet.

Tausende nehmen in Belgrad Abschied von gestorbenem Kriegsverbrecher Mladic

Tausende Menschen haben am Montag in der serbischen Hauptstadt Belgrad Abschied von dem in Haft in Den Haag gestorbenen Kriegsverbrecher Ratko Mladic genommen. Schon am Montagmorgen bildete sich eine lange Schlange vor der St.-Lukas-Kirche, in welcher der Sarg mit Mladics Leichnam aufgebahrt war, bevor er am Nachmittag beigesetzt werden sollte. Angesichts der Feierlichkeiten verurteilte die EU die "Verherrlichung von Kriegsverbrechern" in Serbien, das EU-Mitglied werden will.

Weiter Flug-Chaos in Indonesien wegen Vulkanausbruchs - Hunderttausende sitzen fest

Der Ausbruch des Vulkans Anak Krakatau in Indonesien hat am Montag weiter für Chaos im Flugverkehr gesorgt. Der größte Flughafen des Inselstaats, der internationale Flughafen Soekarno-Hatta nahe der Hauptstadt Jakarta, setzte den Flugbetrieb wegen der "verstärkten Eruptionsaktivität" des Anak Krakatau bis Montagabend 23.59 Uhr (Ortszeit, 18.59 Uhr MESZ) aus. Hunderttausende Passagiere saßen fest.

Textgröße ändern: