Deutsche Tageszeitung - Urteil nach tödlichem Überfall auf Paar in Sankt Peter-Ording: Lange Haftstrafen

Urteil nach tödlichem Überfall auf Paar in Sankt Peter-Ording: Lange Haftstrafen


Urteil nach tödlichem Überfall auf Paar in Sankt Peter-Ording: Lange Haftstrafen
Urteil nach tödlichem Überfall auf Paar in Sankt Peter-Ording: Lange Haftstrafen / Foto: © AFP/Archiv

Eineinhalb Jahre nach einem tödlichen Raubüberfall auf ein hochbetagtes Ehepaar im schleswig-holsteinischen Sankt Peter-Ording sind vier Männer zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg sprach die 36, 37, 38 und 43 Jahre alten Männer am Donnerstag des schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Sie wurden zu Freiheitsstrafen zwischen neuneinhalb und 14 Jahren verurteilt.

Textgröße ändern:

Nach Überzeugung der Kammer wollten die Männer im Januar 2024 in das Wohnhaus der damals 79 Jahre alten Frau und des 99 Jahre alten Mannes eindringen, um es auszurauben. Während zwei von ihnen im Auto warteten, verkleideten die anderen beiden sich als Paketboten und klingelten.

Als der Ehemann öffnete, drängten sie ihn unter vorgehaltener Schreckschusswaffe ins Haus. Dabei stürzte der 99-Jährige und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Er verstarb innerhalb kürzester Zeit an Herzversagen und folgendem Herzkreislaufstillstand.

Die Ehefrau wurde unterdessen gefesselt und gegen Kopf und Hals geschlagen. Die Angeklagten forderten sie auf, Verstecke von Wertgegenständen im Haus zu verraten und drohten damit, ihr einen Finger abzuschneiden. Letztlich erbeuteten sie ein Mobiltelefon, 250 Euro Bargeld und zwei Goldketten.

Laut Gericht waren die Täter im Zusammenhang mit einer handwerklichen Tätigkeit auf das Wohnhaus der Eheleute aufmerksam geworden und hatten dort hohe Summen Bargeld und Wertgegenstände vermutet. Im Dezember 2023 und am 5. Januar 2024 hatten sie bereits erfolglos versucht, in das Haus einzubrechen.

Die Staatsanwaltschaft war von Mord ausgegangen und beantragte lebenslange Freiheitsstrafen. Die Kammer konnte jedoch keinen Tötungsvorsatz feststellen, da die Wunde am Kopf des 99-Jährigen mutmaßlich nicht von einem Gegenstand, sondern von einem Sturz gegen die Kante einer Türzarge stammte. Die Verteidigung hatte auf geringere Haftstrafen beziehungsweise Freispruch plädiert. Sie sah bei drei Angeklagten keinen Nachweis für die Tat.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Kind in Auto gezerrt und missbraucht: 52-Jähriger aus Baden-Württemberg in Haft

Ein 52-Jähriger aus Baden-Württemberg hat gestanden, ein neunjähriges Mädchen in ein Auto gezerrt und missbraucht zu haben. Der Mann wurde am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds sowie Freiheitsberaubung erließ, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Ravensburg mitteilten. Bei der Haftvorführung habe er die Tat eingeräumt.

Textgröße ändern: