Deutsche Tageszeitung - EuGH zu Abgasskandal: Nutzung von Auto darf bei Schadenersatz angerechnet werden

EuGH zu Abgasskandal: Nutzung von Auto darf bei Schadenersatz angerechnet werden


EuGH zu Abgasskandal: Nutzung von Auto darf bei Schadenersatz angerechnet werden
EuGH zu Abgasskandal: Nutzung von Auto darf bei Schadenersatz angerechnet werden / Foto: © AFP/Archiv

Im Abgasskandal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen aus Deutschland beantwortet. Wenn einem Autokäufer Schadenersatz zusteht, darf demnach die Nutzung des Fahrzeugs angerechnet werden. Auch eine Begrenzung der Entschädigung auf 15 Prozent des Kaufpreises verstößt dem Urteil vom Freitag zufolge nicht grundsätzlich gegen EU-Recht. Die Entschädigung müsse aber eine angemessene Wiedergutmachung darstellen, betonte der Gerichtshof. (Az. C-666/23)

Textgröße ändern:

Die Fragen kamen vom Landgericht Ravensburg, das mit Klagen von Autokäufern gegen Volkswagen befasst ist. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Käufern im Dieselskandal auch bei Fahrlässigkeit Schadenersatz zustehen kann. Er hatte den Anspruch aber eingegrenzt auf bis zu 15 Prozent des Kaufpreises und außerdem bestimmt, dass die Nutzung des Autos angerechnet werden könne. Beides hielt der EuGH nun für zulässig.

Die beiden Kläger in Ravensburg geben an, dass ihre Autos mit einem Thermofenster ausgestattet seien. Diese Software, die ab einer Außentemperatur von zehn Grad Celsius die Abgasrückführung verringere, sei eine unzulässige Abschalteinrichtung. In einem der Fälle wurde das Thermofenster erst nachträglich per Update aufgespielt.

Hersteller berufen sich in einigen Fällen darauf, dass sie beim besten Willen nicht erkennen konnten, dass eine Abschalteinrichtung unzulässig war - etwa wenn das Kraftfahrtbundesamt sie genehmigte. Dazu erklärte der EuGH, dass ein Autobauer nicht allein deshalb von der Haftung befreit sei, weil die nationale Behörde den Fahrzeugtyp oder die Abschalteinrichtung genehmigte und eine EG-Typgenehmigung vorliege. Außerdem sei es in dem Zusammenhang irrelevant, ob die Software von Beginn an vorhanden war oder erst später aufgespielt wurde.

Die konkreten Rechtsstreitigkeiten muss nun das Ravensburger Gericht entscheiden. Es muss dabei prüfen, ob die Anrechnung der Nutzung und die Beschränkung auf höchstens 15 Prozent eine angemessene Entschädigung sind.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Kind in Auto gezerrt und missbraucht: 52-Jähriger aus Baden-Württemberg in Haft

Ein 52-Jähriger aus Baden-Württemberg hat gestanden, ein neunjähriges Mädchen in ein Auto gezerrt und missbraucht zu haben. Der Mann wurde am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds sowie Freiheitsberaubung erließ, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Ravensburg mitteilten. Bei der Haftvorführung habe er die Tat eingeräumt.

Textgröße ändern: