Deutsche Tageszeitung - Serbiens Präsident Vucic will Hafturteil gegen bosnischen Serbenführer Dodik nicht anerkennen

Serbiens Präsident Vucic will Hafturteil gegen bosnischen Serbenführer Dodik nicht anerkennen


Serbiens Präsident Vucic will Hafturteil gegen bosnischen Serbenführer Dodik nicht anerkennen
Serbiens Präsident Vucic will Hafturteil gegen bosnischen Serbenführer Dodik nicht anerkennen / Foto: © POOL/AFP

Der serbische Präsident Aleksandar Vucic will das Hafturteil gegen den bosnischen Serbenführer Milorad Dodik nicht anerkennen. Er werde Dodik nicht festnehmen lassen, sollte ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden, sagte Vucic am Samstag. Ein Berufungsgericht in hatte am Freitag Dodiks Verurteilung zu einer einjährigen Haftstrafe bestätigt und eine Berufung gegen das Urteil ausgeschlossen.

Textgröße ändern:

Dodik war in erster Instanz verurteilt worden, weil er im Juli vergangenen Jahres als Präsident der bosnischen Republik Srpska zwei Gesetze in Kraft gesetzt hatte, die die Umsetzung von Entscheidungen des Hohen UN-Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina untersagten. Neben der Haftstrafe darf Dodik sechs Jahre lang kein politisches Amt bekleiden.

Das Urteil trage zur Destabilisierung in der Region bei, sagte Vucic am Samstag nach einem Krisentreffen des serbischen Sicherheitsrats. Dodik sei der "rechtmäßig und legal gewählte Präsident der Republik Srpska" und in Serbien willkommen, betonte Vucic. Die Entscheidung des bosnischen Berufungsgerichts sei "undemokratisch, unmoralisch und ein ernsthafter Angriff auf die serbische Bevölkerung in Bosnien und Herzegowina", hieß es in den Ergebnissen der Sitzung des Sicherheitsrats, die Vucic verlas.

Dodiks Verurteilung hatte laut Beobachtern die größte Krise in dem Balkanstadt seit dem Bosnienkrieg (1992-1995) ausgelöst. Der bosnische Serbenführer hatte den Prozess gegen ihn als "politisch" motiviert kritisiert, tausende seiner Anhängern demonstrierten gegen das Urteil.

Bosnien-Herzegowina ist seit dem Friedensabkommen von Dayton aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republik Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile haben eigene Regierungen und Parlamente und sind durch eine schwache Zentralregierung verbunden.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: