Deutsche Tageszeitung - Lastwagen touchiert und gegen Haus geprallt: Zwei Tote bei Unfall in Kiel

Lastwagen touchiert und gegen Haus geprallt: Zwei Tote bei Unfall in Kiel


Lastwagen touchiert und gegen Haus geprallt: Zwei Tote bei Unfall in Kiel
Lastwagen touchiert und gegen Haus geprallt: Zwei Tote bei Unfall in Kiel / Foto: © AFP/Archiv

Bei einem Unfall zwischen zwei Lastwagen und einem Kleintransporter in Kiel sind zwei Menschen getötet worden. Bei den Toten handelt es sich um einen 43-Jährigen und einen 41-Jährigen, wie Polizei und Feuerwehr am Mittwoch in der schleswig-holsteinischen Hauptstadt mitteilten. Demnach berührten sich am Mittwochmorgen zwei entgegenkommende Lastwagen im Stadtteil Wellsee.

Textgröße ändern:

Dadurch löste sich an einem Lastwagen ein Seitenteil, das auf einen nachfolgenden Kleintransporter schleuderte. Der 43 Jahre alte Fahrer des Autos prallte dadurch gegen den Lastwagen. Er erlag seinen Verletzungen noch vor Ort. Der zweite Lastwagen kam durch den Unfall von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Hauswand. Der 41 Jahre alte Lastwagenfahrer kam dabei ums Leben. Die betroffene Straße war für Aufräumarbeiten stundenlang gesperrt.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.

Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) bekommt eine neue Präsidentin. Die bisherige Präsidentin des Oberlandesgerichts im bayerischen Bamberg, Karin Angerer, soll den Posten zum 1. September antreten, wie das bayerische Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Das habe das Bundeskabinett beschlossen.

Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden

Eine Frau aus Hessen muss eine sechs Meter hohe Bambushecke an ihrer Grundstücksgrenze einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht zurückschneiden. Das hessische Nachbarschaftsrecht sehe keine Höhenbegrenzung für Hecken vor, die den Grenzabstand einhielten, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Die Voraussetzungen für eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung seien nicht erfüllt. (Az.: 17 U 132/22)

Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert

Auf der Nordschleife des Nürburgrings gilt auch bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall war ein Auto der Klägerin auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden Wagens geraten und verunfallt. Das Gericht verneinte eine alleinige Verantwortung des Vorausfahrenden.

Textgröße ändern: