Deutsche Tageszeitung - Rückzug von Brosius-Gersdorf: Frei erwartet neuen Vorschlag in kommenden Wochen

Rückzug von Brosius-Gersdorf: Frei erwartet neuen Vorschlag in kommenden Wochen


Rückzug von Brosius-Gersdorf: Frei erwartet neuen Vorschlag in kommenden Wochen
Rückzug von Brosius-Gersdorf: Frei erwartet neuen Vorschlag in kommenden Wochen / Foto: © AFP

Nach dem Rückzug der Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf erwartet Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) einen baldigen neuen Vorschlag. "Ich bin sicher, dass Unions- und SPD-Bundestagsfraktion in der Lage sein werden, in den nächsten Wochen einen Vorschlag zu präsentieren der dann auch über die Mehrheitsfähigkeit im Parlament verfügt", sagte er am Freitagmorgen im Deutschlandfunk. Es sei "richtig" jetzt den Blick nach vorn zu richten und diese Aufgabe "so schnell wie möglich" zu lösen.

Textgröße ändern:

Die von der SPD vorgeschlagene Bewerberin für das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag ihre Kandidatur zurückgezogen. Sie stehe "für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung", schrieb sie in einer Erklärung. Die Unionsfraktion habe ihr "in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist". Die SPD bedauerte den Schritt zutiefst und kündigte einen neuen Vorschlag an.

Brosius-Gersdorf sei "unzweifelhaft eine untadelige Juristin", sagte Frei im Deutschlandfunk, sie habe aber "eben nicht die Merhrheitsfähigkeit im Parlament erreichen" können. Die nötige Zweidrittelmehrheit setze "ein hohes Maß an Akzeptanz voraus, das ganz offensichtlich nicht zu erreichen war". Nun sei der Boden dafür bereitet, diese Frage nochmals neu aufzurollen und zu klären.

Frei sagte weiter, der Personalvorschlag sei "von Anfang an sehr umstritten" gewesen und er wolle "gerne zugestehen, dass man natürlich darauf auch früher hätte reagieren können, auch gegenüber der SPD". Die Union hatte sich vor allem an der Haltung der Juristin zu den Themen Abtreibung und Kopftuchverbot gestört.

Einen Konflikt in der Koalition wies Frei zurück: Er sei davon überzeugt, dass sich die Regierung "auf eine starke Basis in der Unionsfraktion und in der SPD-Fraktion stützen kann". Er habe "keinen Zweifel, dass die Zusammenarbeit in der Koalition gut fortgesetzt werden kann", sagte er im Deutschlandfunk.

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte Brosius-Gersdorfs Entscheidung am Donnerstag "größten Respekt" gezollt. Jenseits der sachlichen Auseinandersetzung habe es "herabsetzende und beleidigende Kritik" an der Juristin gegeben, die die Unionsfraktion ausdrücklich verurteile. "Ich bedauere, dass diese Lage auch durch die zu späte Ansprache unserer inhaltlichen Bedenken entstehen konnte", fuhr Spahn fort. "Nun werden wir mit der nötigen Ruhe und Sorgfalt eine gemeinsame Lösung mit unserem Koalitionspartner finden."

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.

Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) bekommt eine neue Präsidentin. Die bisherige Präsidentin des Oberlandesgerichts im bayerischen Bamberg, Karin Angerer, soll den Posten zum 1. September antreten, wie das bayerische Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Das habe das Bundeskabinett beschlossen.

Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden

Eine Frau aus Hessen muss eine sechs Meter hohe Bambushecke an ihrer Grundstücksgrenze einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht zurückschneiden. Das hessische Nachbarschaftsrecht sehe keine Höhenbegrenzung für Hecken vor, die den Grenzabstand einhielten, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Die Voraussetzungen für eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung seien nicht erfüllt. (Az.: 17 U 132/22)

Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert

Auf der Nordschleife des Nürburgrings gilt auch bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall war ein Auto der Klägerin auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden Wagens geraten und verunfallt. Das Gericht verneinte eine alleinige Verantwortung des Vorausfahrenden.

Textgröße ändern: