Deutsche Tageszeitung - Mexiko weist möglichen Einsatz von US-Militär gegen Drogenkartelle zurück

Mexiko weist möglichen Einsatz von US-Militär gegen Drogenkartelle zurück


Mexiko weist möglichen Einsatz von US-Militär gegen Drogenkartelle zurück
Mexiko weist möglichen Einsatz von US-Militär gegen Drogenkartelle zurück / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Mexiko hat den möglichen Einsatz des US-Militärs gegen Drogenkartelle in lateinamerikanischen Ländern entschieden zurückgewiesen. "Mexiko würde den Einsatz von US-Militärkräften auf unserem Territorium nicht akzeptieren", erklärte das mexikanische Außenministerium am Freitag (Ortszeit). Es reagierte damit auf eine Erklärung der US-Botschaft in Mexiko, wonach beide Länder "alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen würden", um ihre Bevölkerung vor Drogenkartellen zu schützen.

Textgröße ändern:

Der US-Botschafter in Mexiko, Ronald Johnson, erklärte überdies im Onlinedienst X, die Länder stünden "einem gemeinsamen Feind gegenüber: den gewalttätigen kriminellen Kartellen". Die "New York Times" hatte zuvor berichtet, dass US-Präsident Donald Trump das Verteidigungsministerium angewiesen habe, militärische Mittel gegen Kartelle einzusetzen, die Washington als "terroristische Organisationen" einstuft.

Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum stellte daraufhin klar, dass es "keine Invasion Mexikos" geben werde. "Wir wurden darüber informiert, dass diese Anordnung kommen werde und dass sie nichts mit der Beteiligung von Militärpersonal oder Institutionen auf unserem Territorium zu tun habe", sagte Sheinbaum vor Journalisten.

Nach Angaben des "Wall Street Journal" steht der Einsatz von US-Spezialeinheiten und Geheimdienstagenten zur Debatte. Alle Maßnahmen sollten jedoch mit ausländischen Partnern abgestimmt werden.

Das Pentagon verwies Fragen zu diesem Thema an das Weiße Haus. Das Weiße Haus bestätigte die Berichte zunächst jedoch nicht. Vize-Sprecherin Anna Kelly erklärte lediglich, dass Trumps oberste Priorität "der Schutz des Heimatlandes" sei. Deshalb habe er "den mutigen Schritt unternommen, mehrere Kartelle und Banden als ausländische terroristische Organisationen einzustufen".

Mexiko leidet seit vielen Jahren unter der Gewalt der mächtigen Drogenkartelle. Seit dem Start einer umstrittenen Militäroperation zur Drogenbekämpfung im Jahr 2006 sind in dem Land fast 450.000 Morde registriert worden. Offiziellen Angaben zufolge stammt ein Großteil der von kriminellen Gruppierungen in Mexiko benutzten Waffen aus den Vereinigten Staaten.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.

Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) bekommt eine neue Präsidentin. Die bisherige Präsidentin des Oberlandesgerichts im bayerischen Bamberg, Karin Angerer, soll den Posten zum 1. September antreten, wie das bayerische Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Das habe das Bundeskabinett beschlossen.

Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden

Eine Frau aus Hessen muss eine sechs Meter hohe Bambushecke an ihrer Grundstücksgrenze einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht zurückschneiden. Das hessische Nachbarschaftsrecht sehe keine Höhenbegrenzung für Hecken vor, die den Grenzabstand einhielten, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Die Voraussetzungen für eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung seien nicht erfüllt. (Az.: 17 U 132/22)

Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert

Auf der Nordschleife des Nürburgrings gilt auch bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall war ein Auto der Klägerin auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden Wagens geraten und verunfallt. Das Gericht verneinte eine alleinige Verantwortung des Vorausfahrenden.

Textgröße ändern: