Deutsche Tageszeitung - Mord an 14-Jähriger in Hessen: Strafe für Täter wird neu verhandelt

Mord an 14-Jähriger in Hessen: Strafe für Täter wird neu verhandelt


Mord an 14-Jähriger in Hessen: Strafe für Täter wird neu verhandelt
Mord an 14-Jähriger in Hessen: Strafe für Täter wird neu verhandelt / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall einer in Hessen ermordeten 14-Jährigen muss das Landgericht Kassel neu über die Strafe für den Täter entscheiden. Es machte Rechtsfehler bei seiner optimistischen Prognose zur Entwicklung des zur Tatzeit 20-Jährigen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Die Vorhersage stütze sich nicht auf tragfähige Tatsachen. (Az. 2 StR 597/24)

Textgröße ändern:

Das Landgericht hatte in seinem Urteil vom Mai 2024 festgestellt, dass der junge Mann das Mädchen im September 2023 in der Nähe eines Waldstücks bei Bad Emstal erwürgte. Tatmotiv war die Befriedigung seines Geschlechtstriebs. Nach ihrem Tod berührte er die Leiche in "sexuell motivierter Weise" und filmte das. Deswegen wurde er auch wegen Störung der Totenruhe verurteilt.

Zur Tatzeit war er fast 21 Jahre alt. Das Landgericht wandte Erwachsenenstrafrecht an, nutzte allerdings eine Ausnahmeregelung. Diese sieht vor, dass bei Heranwachsenden unter 21 Jahren statt einer lebenslangen Haftstrafe auch eine Strafe zwischen zehn und 15 Jahren verhängt werden kann. Das ist möglich, wenn erwartet werden kann, dass sich der Täter nach seiner Haftstrafe wieder erfolgreich in die Gesellschaft eingliedert.

In dem Fall hielt das Gericht es nicht für ausgeschlossen, dass er sich nach langer Haftzeit mit einer sozialtherapeutischen Behandlung wieder in die Gesellschaft eingliedern könne. Es verurteilte den Mann zu elf Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe, die in einer sozialtherapeutischen Anstalt - einem Gefängnis mit besonderem Therapieangebot - vollzogen werden sollte. Außerdem sollte später darüber entschieden werden, ob er nach Verbüßung der Strafe in der Sicherungsverwahrung untergebracht wird.

Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den BGH. Dieser hob die Entscheidung über die Strafe nun auf, das Landgericht muss neu darüber verhandeln. Es unterlegte die positive Erwartung, dass der Täter noch formbar sei, dem BGH zufolge nicht mit tragfähigen Tatsachen.

Ein Gutachter stellte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit einem hohen Anteil an psychopathischen Merkmalen bei dem Mann fest. Ein Erfolg der Therapie in der Haft sei eher unwahrscheinlich. Das Landgericht brauche darum gewichtige Argumente für eine günstige Prognose, erklärte der BGH. Diese fehlten aber.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Hamburger Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines wird fortgesetzt

In Hamburg wird am Dienstag (09.30 Uhr) der Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines fortgesetzt. Das Gericht könnte über den Antrag der Verteidigung entscheiden, das Verfahren wegen eines gravierenden rechtsstaatlichen Verfahrenshindernisses einzustellen. Zunächst soll laut Gerichtsangaben aber nochmals der Vertreter der Bundesanwaltschaft die Gelegenheit erhalten, auf den Antrag der Verteidigung zu reagieren.

US-Demokraten fordern Sonderermittler zu Trumps Verbindungen zu Epstein

Acht Tage vor den US-Kongresswahlen haben Vertreter der oppositionellen Demokraten die Ernennung eines Sonderermittlers gefordert, um die Verbindungen von Präsident Donald Trump zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zu untersuchen. Der Sonderermittler solle nicht nur den Präsidenten, sondern "alle potenziellen Komplizen und Mitverschwörer Epsteins" unter die Lupe nehmen, schrieben die Vertreter der Demokraten im Justizausschuss des Repräsentantenhauses am Montag in einem 53-seitigen Bericht.

Vatikan: Papst Leo XIV. reist trotz Krebsoperation nach Südamerika

Der Vatikan hat die geplante Südamerika-Reise von Papst Leo XIV. knapp zwei Wochen nach dessen Lungenkrebsoperation offiziell bestätigt. Der 71-Jährige werde vom 6. bis zum 17. November wie geplant Uruguay, Argentinien und Peru besuchen, erklärte das vatikanische Presseamt am Montag. Die Genesung des katholischen Kirchenoberhaupts schreite weiter voran.

Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus

Nach den gewalttätigen Protesten in Frankreich sollen für den kommenden Samstag angekündigte neue Demonstrationen nach den Worten von Präsident Emmanuel Macron aus den Innenstädten herausgehalten werden. Der kommende Samstag sei erneut "riskant", sagte Macron am Montag bei einem Besuch in Marseille mit Blick auf die Proteste. Geschäfte sollten geschützt und die "Ruhe" aufrecht erhalten werden. Von den Gewerkschaften angekündigte Protestmärsche sollten daher außerhalb der Stadtzentren stattfinden.

Textgröße ändern: