Deutsche Tageszeitung - AfD-Landtagsfraktion in Stuttgart scheitert mit Klage gegen Richterwahl

AfD-Landtagsfraktion in Stuttgart scheitert mit Klage gegen Richterwahl


AfD-Landtagsfraktion in Stuttgart scheitert mit Klage gegen Richterwahl
AfD-Landtagsfraktion in Stuttgart scheitert mit Klage gegen Richterwahl / Foto: © AFP/Archiv

Die Landtagsfraktion der AfD in Baden-Württemberg ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Stuttgart mit einer Klage gegen die Nachwahl eines Richters gescheitert. Ihr steht kein alleiniges Vorschlags- und Benennungsrecht zu, das die Freiheit der Wahl durch den Landtag einschränken könnte, wie der Gerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Der Posten musste nachbesetzt werden, nachdem eine von der AfD vorgeschlagene und vom Landtag gewählte Laienrichterin gestorben war. (Az. 1 GR 105/24)

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Der Verfassungsgerichtshof hat die Aufgabe, die Landesverfassung auszulegen und über ihre Einhaltung zu wachen. Sowohl Landtag, Landesregierung und Fraktionen wie auch Bürgerinnen und Bürger können sich an ihn wenden. Er besteht aus neun Mitgliedern, die ehrenamtlich arbeiten und vom Landtag für je neun Jahre gewählt werden.

Wenn eine Richterin oder ein Richter vorzeitig ausscheiden, wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger gewählt. Drei Mitglieder des Gerichtshofs sind Berufsrichter, drei weitere müssen zumindest die Befähigung zum Richteramt haben. Die drei übrigen Mitglieder müssen das nicht.

Die AfD-Fraktion schlug 2018 die Unternehmensberaterin Sabine Reger vor. Sie wurde gewählt, starb aber im Januar 2024. Im Mai 2024 wurde der Unternehmer Rami Suliman gewählt, der Vorsitzende der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und langjähriges Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Ihn hatten die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP vorgeschlagen. Ein Vorschlag der AfD-Fraktion fand dagegen keine Mehrheit. Sie sah ihr Vorschlags- und Benennungsrecht verletzt und wandte sich mit einem Organstreitverfahren an den Gerichtshof.

Dort hatte sie aber nun keinen Erfolg. Der Gerichtshof erklärte, dass es ein solches alleiniges Vorschlags- und Benennungsrecht nicht gebe. Das Recht dazu, dem Landtag Wahlvorschläge zu machen, sei weder in der Landesverfassung noch in der Geschäftsordnung des Landesparlaments ausdrücklich geregelt. In der Praxis machten einzelne Fraktionen oder mehrere zusammen Vorschläge.

Die Landesverfassung übertrage dem Landtag die Aufgabe, den Gerichtshof zu besetzen. Die Freiheit der Wahl stärke sogar die demokratische Legitimation einer Personalentscheidung, erklärte der Gerichtshof. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde zurückgewiesen.

(A.Stefanowych--DTZ)

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