Deutsche Tageszeitung - Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess

Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess


Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess
Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberste Gericht Brasiliens will im Prozess gegen den früheren Präsidenten Jair Bolsonaro wegen Putsch-Vorwürfen Anfang September mit seiner Urteilsfindung beginnen. Über das Urteil soll in fünf Sitzungen zwischen dem 2. und 12. September beraten werden, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Dem rechtsradikalen Ex-Präsidenten drohen im Fall seiner Verurteilung bis zu 40 Jahre Haft.

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Bolsonaro wird vorgeworfen, er habe mit einem Putsch das Ergebnis der Wahl 2022 kippen wollen, die er gegen den linksgerichteten heutigen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva verloren hatte.

Am 1. Januar 2023 hatten Bolsonaro-Anhänger in der Hauptstadt Brasília den Kongress, den Amtssitz des Präsidenten sowie das Oberste Gericht gestürmt und schwere Verwüstungen angerichtet. Der Angriff erinnerte an den Sturm von Anhängern des heutigen US-Präsidenten Donald Trump auf den Kongress in Washington am 6. Januar 2021.

Der Prozess gegen Bolsonaro hat eine diplomatische Krise zwischen Brasilien und den USA ausgelöst. Trump, der als enger Verbündeter Bolsonaros gilt, kritisierte den Prozess als "Hexenjagd". Ende Juli verhängte die US-Regierung Sanktionen gegen den Richter Alexandre de Moraes vom Obersten Gericht sowie Zölle in Höhe von 50 Prozent gegen Brasilien.

Bolsonaro, der das Präsidentenamt von Anfang 2019 bis Ende 2022 innehatte, wurde Anfang August von Moraes unter Hausarrest gestellt. Der Richter begründete dies damit, dass Bolsonaro gegen Auflagen verstoßen habe. An diesem Samstag wird der Ex-Präsident sein Haus in der Hauptstadt Brasília jedoch ausnahmsweise verlassen dürfen - für geplante medizinische Untersuchungen im Krankenhaus wurde sein Hausarrest vorübergehend aufgehoben.

(M.Travkina--DTZ)

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