Deutsche Tageszeitung - Veröffentlichung von Hygienekontrolle: Cateringfirma hat Erfolg in Karlsruhe

Veröffentlichung von Hygienekontrolle: Cateringfirma hat Erfolg in Karlsruhe


Veröffentlichung von Hygienekontrolle: Cateringfirma hat Erfolg in Karlsruhe
Veröffentlichung von Hygienekontrolle: Cateringfirma hat Erfolg in Karlsruhe / Foto: © AFP/Archiv

In ihrem Kampf gegen die Veröffentlichung von Ergebnissen einer Lebensmittelkontrolle hat eine Cateringfirma aus Hessen einen Zwischenerfolg erzielt. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag erklärte, muss der hessische Verwaltungsgerichtshof erneut über eine Beschwerde der Firma entscheiden. Denn seit der Kontrolle ist viel Zeit vergangen. (Az. 1 BvR 1949/24)

Textgröße ändern:

Das Ordnungsamt untersuchte die Betriebsstätte im Februar 2023 und stellte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften fest. Unter anderem war demnach verdorbenes Essen im Kühlschrank. Die Behörde kündigte an, das Ergebnis zu veröffentlichen.

Dagegen stellte die Firma einen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main jedoch im April 2023 ablehnte. Die Firma wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dieser entschied erst mehr als 14 Monate später, im Juli 2024, und wies die Beschwerde zurück. Daraufhin zog die Firma vor das Verfassungsgericht.

Dieses stellte nun eine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit fest. Dabei ging es um die Auslegung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Demnach muss die Öffentlichkeit "unverzüglich" über lebensmittelrechtliche Verstöße informiert werden.

Dabei muss aber der Einzelfall betrachtet werden, wie Karlsruhe ausführte. Eine Veröffentlichung von teilweise nicht endgültig festgestellten oder schon behobenen Rechtsverstößen könne schwere Folgen für betroffene Unternehmen haben, die bis zur Vernichtung der Existenz reichen könnten. Der Verwaltungsgerichtshof habe berücksichtigen müssen, ob die zeitliche Verzögerung noch angemessen sei.

17 Monate seit Feststellung der Hygienemängel könne eine Veröffentlichung ihren Zweck nicht mehr so sehr erreichen, dass sie den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertige. Denn je länger ein Verstoß her sei, desto weniger lasse sich daraus auf die aktuelle Lage in der Firma schließen.

Das Verfassungsgericht hob die Eilentscheidung aus Kassel auf, der Verwaltungsgerichtshof muss erneut über die Beschwerde entscheiden.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry

Die einst von Prinz Harry mitgegründete Stiftung Sentebale für HIV-Infizierte in Afrika verklagt den jüngeren Sohn des britischen Königs wegen "Rufschädigung". Die Organisation Sentebale erklärte am Freitag, sie fordere unter anderem eine Entschädigung, nachdem eine "koordinierte Medienkampagne" im März 2025 "ihre Tätigkeit behindert und ihren Ruf geschädigt" habe. Als "Architekten" der Kampagne werden Prinz Harry und der britische Politikberater Mark Dyer genannt, der früher Treuhänder von Sentebale war.

Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Papst Leo XIV. haben vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs zu Frieden in der Welt aufgerufen. "Angesichts der Brüche in der Welt ist der Einsatz für Frieden Pflicht und Anspruch", erklärte Macron am Freitag nach seiner ersten Privataudienz bei dem aus den USA stammenden Leo XIV. Der Papst verurteilte die "sinnlose und unmenschliche Gewalt" im Nahen Osten.

Epstein-Skandal: Weiter Rätselraten über Melania Trumps Auftritt

Nach den überraschenden Äußerungen von Melania Trump zum Epstein-Skandal herrscht Rätselraten über ihre Motive. US-Präsident Donald Trump sagte am Donnerstag (Ortszeit) einer Reporterin des Senders MS NOW, er habe nichts von dem Auftritt seiner Ehefrau im Weißen Haus gewusst. Medien veröffentlichten derweil eine Email aus den Epstein-Akten, die Melania Trump zugeschrieben wird.

Pentagon und Vatikan weisen Bericht über "bittere Standpauke" für Papst-Gesandten zurück

Das Pentagon und der Vatikan haben einen US-Medienbericht zurückgewiesen, wonach der Gesandte des Heiligen Stuhls wegen kritischer Äußerungen von Papst Leo XIV. über die Anwendung militärischer Gewalt zu einer "bitteren Standpauke" einbestellt worden sei. Der Bericht des US-Nachrichtenportals The Free Press sei "stark übertrieben und verzerrt", erklärte das US-Verteidigungsministerium am Donnerstag (Ortszeit) im Onlinedienst X. Das Treffen im Januar sei vielmehr "respektvoll und vernünftig" gewesen. Vatikan-Sprecher Matteo Bruni teilte in einer Erklärung mit, der Bericht "entspreche in keiner Weise der Wahrheit."

Textgröße ändern: