Deutsche Tageszeitung - Polizei: Bolsonaro wollte "politisches Asyl" in Argentinien

Polizei: Bolsonaro wollte "politisches Asyl" in Argentinien


Polizei: Bolsonaro wollte "politisches Asyl" in Argentinien
Polizei: Bolsonaro wollte "politisches Asyl" in Argentinien / Foto: © AFP/Archiv

Der wegen eines mutmaßlichen Putschversuchs angeklagte brasilianische Ex-Präsident Jair Bolsonaro soll nach Angaben der Polizei eine Flucht nach Argentinien geplant haben. Darauf lasse ein Dokument schließen, das bei Ermittlungen auf dem Handy Bolsonaros gefunden worden sei, hieß es in einem am Mittwoch (Ortszeit) veröffentlichten Polizeibericht. In dem 33-seitigen Entwurf habe Bolsonaro den argentinischen Präsidenten Javier Milei um "politisches Asyl" gebeten.

Textgröße ändern:

Den Polizeiangaben zufolge wurde das Dokument kurz nach dem Beginn der Ermittlungen gegen Bolsonaro im Februar 2024 erstellt. Darin habe der rechtsextreme Ex-Präsident geschrieben, er sei ein Opfer "politischer Verfolgung".

Der für den Putschprozess zuständige Richter des Obersten brasilianischen Gerichts, Alexandre de Moraes, erklärte am Mittwoch, das Dokument beweise, dass das Risiko einer Flucht Bolsonaros bestehe. Moraes forderte die Anwälte des Ex-Präsidenten auf, dazu innerhalb von 48 Stunden Stellung zu nehmen.

Die Polizei beschuldigt Bolsonaro und dessen Sohn, Eduardo Bolsonaro, zudem der Behinderung der Justiz im Prozess um den mutmaßlichen Putschversuch. Sie empfahl, beide wegen der Vorwürfe der Beeinflussung des Gerichtsverfahrens und der gewaltsamen Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats anzuklagen. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, drohen Vater und Sohn für diese Straftaten Haftstrafen von jeweils maximal zwölf Jahren.

Eduardo Bolsonaro erklärte in Onlinenetzwerken, er habe nie darauf abgezielt, "laufende Verfahren in Brasilien zu beeinflussen". Sein Ziel sei es, "individuelle Freiheiten" in seiner Heimat wiederherzustellen. Der Sohn des Ex-Präsidenten lebt seit Monaten in den Vereinigten Staaten. Dort hatte er bei der US-Regierung offensiv für Maßnahmen gegen brasilianische Behörden und insbesondere gegen die Justiz geworben. US-Präsident Donald Trump verhängte Sanktionen gegen Moraes. Als Strafmaßnahme für das juristische Vorgehen gegen Jair Bolsonaro verhängte Trump gegen Brasilien zudem Zölle in Höhe von 50 Prozent.

Die brasilianische Polizei empfahl zudem Anklagen gegen zwei Verbündete von Jair Bolsonaro: den evangelikalen Pastor Silas Malafaia und Paulo Figueiredo, Enkel des letzten Präsidenten der brasilianischen Militärdiktatur. Malafaia soll Bolsonaro bei der "Definition von Strategien zur Nötigung und Verbreitung falscher Narrative" geholfen haben, die darauf abzielten, Mitglieder der Führung des Justizsystems zu beeinflussen, hieß es in dem Polizeibericht. Figueiredo, der ebenfalls in den USA lebt, soll Eduardo Bolsonaro bei dessen Umgang mit dem Weißen Haus beraten haben.

Jair Bolsonaro steht im laufenden Putschprozess unter Hausarrest. Das Oberste Gericht hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass es Anfang September mit seinen Beratungen über das Urteil im Prozess gegen Bolsonaro beginnen werde. Dafür setzte das Gericht fünf Termine zwischen dem 2. und dem 12. September an. Dem Ex-Präsidenten drohen bis zu 40 Jahre Haft.

Bolsonaro wird vorgeworfen, er habe mit einem Putsch das Ergebnis der Wahl 2022 kippen wollen, die er gegen den linksgerichteten heutigen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva verloren hatte.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach verabredeter Prügelei

Bei Verletzungen im Zuge einer verabredeten Schlägerei besteht einem Gerichtsbeschluss zufolge kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hervor, das damit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken folgte, wie das OLG am Montag mitteilte.

Unterstützung von Linksextremismus: Iraner wird nicht eingebürgert

Weil er in Deutschland linksextremistische Aktionen unterstützt haben soll, ist ein Iraner in Baden-Württemberg mit seinem Wunsch nach Einbürgerung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte nach Angaben vom Montag die ablehnende Entscheidung des Landratsamts im Rems-Murr-Kreis. Der 30-Jährige bekannte sich demnach nicht glaubhaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar

Ein Näherungs- und Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner kann einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann verhängt werden, wenn Gewalttaten schon mehrere Monate zurückliegen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, wie es am Montag mitteilte. Damit entschied das OLG anders als das zuständige Amtsgericht, das den Antrag einer Frau mit Hinweis auf die länger zurückliegenden Vorfälle zurückgewiesen hatte.

Sabotagepläne: Anklage gegen dritten mutmaßlichen Russland-Spion

Im Fall von mutmaßlich geplanter Sabotage in russischem Auftrag hat die Bundesanwaltschaft einen dritten Verdächtigen angeklagt. Der Ukrainer Yevhen B. soll zusammen mit zwei weiteren Männern geplant haben, Pakete mit Brandsätzen zu verschicken, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die anderen beiden Tatverdächtigen wurden bereits zuvor angeklagt - B. soll sie angeworben haben.

Textgröße ändern: