Deutsche Tageszeitung - Miersch: SPD hat neue Kandidatin für Verfassungsgericht - hält Namen geheim

Miersch: SPD hat neue Kandidatin für Verfassungsgericht - hält Namen geheim


Miersch: SPD hat neue Kandidatin für Verfassungsgericht - hält Namen geheim
Miersch: SPD hat neue Kandidatin für Verfassungsgericht - hält Namen geheim / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Rückzug der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat sich die SPD-Bundestagsfraktion auf eine neue Kandidatin für den Richterposten am Bundesverfassungsgericht verständigt. "Wir haben einen Namen, und den werde ich jetzt aber garantiert nicht nennen", sagte Fraktionschef Matthias Miersch am Donnerstag den Sendern RTL und ntv. Die SPD wolle nun zunächst mit dem Koalitionspartner Union, aber auch mit den Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken über den Personalvorschlag sprechen.

Textgröße ändern:

Die zunächst von der SPD vorgeschlagene Rechtsprofessorin Brosius-Gersdorf hatte kurz vor der Sommerpause keine ausreichende Unterstützung auf Seiten der Union gefunden und war schließlich von ihrer Kandidatur zurückgetreten. Der Streit um Brosius-Gersdorf hatte die Koalition schwer belastet: Die SPD warf der Union vor, Zusagen nicht eingehalten zu haben.

Es sei offenkundig, "dass das, was bei der Verfassungsrichterwahl passiert ist, nicht gut gewesen ist", sagte Miersch am Donnerstag. Mit seinem Fraktionskollegen Jens Spahn von der CDU sei er dabei, ein gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen. Auf einer Skala von null bis zehn bewertet er das derzeitige Miteinander mit Spahn bei sieben.

Das Ansinnen, dass sich die Koalitionsfraktionen über gemeinsame Teambuilding-Maßnahmen näher kommen, unterstützt Miersch nach eigenen Worten ausdrücklich. Geplant sei, dass die Fraktionen in der nächsten Sitzungswoche "einen Abend verbringen, um sich kennenzulernen", sagte der SPD-Politiker. "Es ist ja noch nicht so lange, dass wir in der Großen Koalition sind. Es sind auch viele neue Kolleginnen und Kollegen dabei - insofern ist das, finde ich, auch eine angemessene Maßnahme."

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach verabredeter Prügelei

Bei Verletzungen im Zuge einer verabredeten Schlägerei besteht einem Gerichtsbeschluss zufolge kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hervor, das damit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken folgte, wie das OLG am Montag mitteilte.

Unterstützung von Linksextremismus: Iraner wird nicht eingebürgert

Weil er in Deutschland linksextremistische Aktionen unterstützt haben soll, ist ein Iraner in Baden-Württemberg mit seinem Wunsch nach Einbürgerung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte nach Angaben vom Montag die ablehnende Entscheidung des Landratsamts im Rems-Murr-Kreis. Der 30-Jährige bekannte sich demnach nicht glaubhaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar

Ein Näherungs- und Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner kann einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann verhängt werden, wenn Gewalttaten schon mehrere Monate zurückliegen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, wie es am Montag mitteilte. Damit entschied das OLG anders als das zuständige Amtsgericht, das den Antrag einer Frau mit Hinweis auf die länger zurückliegenden Vorfälle zurückgewiesen hatte.

Sabotagepläne: Anklage gegen dritten mutmaßlichen Russland-Spion

Im Fall von mutmaßlich geplanter Sabotage in russischem Auftrag hat die Bundesanwaltschaft einen dritten Verdächtigen angeklagt. Der Ukrainer Yevhen B. soll zusammen mit zwei weiteren Männern geplant haben, Pakete mit Brandsätzen zu verschicken, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die anderen beiden Tatverdächtigen wurden bereits zuvor angeklagt - B. soll sie angeworben haben.

Textgröße ändern: