Deutsche Tageszeitung - Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens

Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens


Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens
Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Nach eskalierten pro-palästinensischen Protesten vor einer Kirche in Langenau in Baden-Württemberg hat ein Gericht das Verbot der Proteste durch die Stadt größtenteils bestätigt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies den Eilantrag des Initiators der Proteste dagegen weitgehend zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. In Langenau kommt es seit Jahren zu Störungen und Protesten durch pro-palästinensische Aktivisten.

Textgröße ändern:

Anlass war ein Gottesdienst im Herbst 2023, in dem der Pfarrer den Überfall der Hamas auf Israel erwähnte. Laut Gerichtsangaben hielten Aktivisten seit geraumer Zeit immer wieder an Sonntagen eine Mahnwache unter dem Motto "Langenau for Palestine" vor der Kirche ab.

Im Juli eskalierte der Protest laut Angaben der Stadt. Demnach kam es zwischen Gottesdienstbesuchern und Aktivisten zu körperlichen Auseinandersetzungen. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sprach in der Folge von "massiven Anfeindungen", denen sich Gottesdienstbesucher, Pfarrer und seine Familie ausgesetzt sahen.

Nach der Eskalation im Juli verbot die Stadt Kundgebungen vor der Kirche mittels einer sogenannten Allgemeinverfügung. Das Verbot der Proteste galt für Sonn- und Feiertage sowie besondere kirchliche Feiertage mit Gottesdiensten oder anderen religiösen Veranstaltungen.

Das Verwaltungsgericht entschied in dem Eilverfahren, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich nicht rechtswidrig sei. Die Proteste behinderten "die ungestörte Religionsausübung", weil es dabei zu Beleidigungen, Auseinandersetzungen und dem Vorwurf der Volksverhetzung gekommen sei, hieß es zur Begründung. Es liege daher eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vor.

Nur für Regelungen, die über Sonn- und Feiertage hinausgehen, sah das Gericht eine mögliche Rechtswidrigkeit. Es bleibe unklar, was "besondere kirchliche Feiertage" konkret seien, hieß es. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

Sorgerechtsstreit als mutmaßliches Motiv: Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade

Nach dem Schusswaffenangriff mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade liegt das Motiv nach ersten Erkenntnissen der Ermittler in einem Sorgerechtsstreit. Bei dem kurz nach der Tat festgenommenen mutmaßlichen Schützen handle es sich um einen 45-jährigen Deutschen, dessen drei Monate alte Tochter mitsamt der 34-jährigen Kindsmutter in der Einrichtung untergebracht gewesen sei, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol am Montag vor Journalisten in Stade. Die Getöteten waren demnach Mitarbeitende eines Jugendhilfeträgers und des Jugendamts.

Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade: Verdächtiger ist 45-Jähriger Deutscher

Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen zum Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten handelt es sich um einen 45-jährigen Deutschen. Der Mann aus dem Raum Hannover sei am Montag im Zusammenhang mit einer "Sorgerechtssache" in der Einrichtung gewesen, in der seine dreimonatige Tochter und die Kindsmutter untergebracht gewesen seien, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol vor Journalisten in Stade.

Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht

US-Präsident Donald Trump muss der Journalistin E. Jean Carroll fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs und späterer Verleumdung zahlen. Trump scheiterte am Montag vor dem Obersten Gericht der USA mit dem Versuch, das Urteil aus unterer Instanz aufheben zu lassen. Der Supreme Court in Washington wies den Fall ohne Angabe von Gründen ab.

Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"

Bei dem Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten hat es sich nach Polizeiangaben um eine "erweiterte Familientragödie" gehandelt. Es gehe "nicht in Richtung Femizid oder auch politischer Hintergrund", sagte ein Polizeisprecher in Lüneburg am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Das Motiv für die Gewalttat liege vielmehr "im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung begründet".

Textgröße ändern: