Deutsche Tageszeitung - Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens

Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens


Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens
Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Nach eskalierten pro-palästinensischen Protesten vor einer Kirche in Langenau in Baden-Württemberg hat ein Gericht das Verbot der Proteste durch die Stadt größtenteils bestätigt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies den Eilantrag des Initiators der Proteste dagegen weitgehend zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. In Langenau kommt es seit Jahren zu Störungen und Protesten durch pro-palästinensische Aktivisten.

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Anlass war ein Gottesdienst im Herbst 2023, in dem der Pfarrer den Überfall der Hamas auf Israel erwähnte. Laut Gerichtsangaben hielten Aktivisten seit geraumer Zeit immer wieder an Sonntagen eine Mahnwache unter dem Motto "Langenau for Palestine" vor der Kirche ab.

Im Juli eskalierte der Protest laut Angaben der Stadt. Demnach kam es zwischen Gottesdienstbesuchern und Aktivisten zu körperlichen Auseinandersetzungen. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sprach in der Folge von "massiven Anfeindungen", denen sich Gottesdienstbesucher, Pfarrer und seine Familie ausgesetzt sahen.

Nach der Eskalation im Juli verbot die Stadt Kundgebungen vor der Kirche mittels einer sogenannten Allgemeinverfügung. Das Verbot der Proteste galt für Sonn- und Feiertage sowie besondere kirchliche Feiertage mit Gottesdiensten oder anderen religiösen Veranstaltungen.

Das Verwaltungsgericht entschied in dem Eilverfahren, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich nicht rechtswidrig sei. Die Proteste behinderten "die ungestörte Religionsausübung", weil es dabei zu Beleidigungen, Auseinandersetzungen und dem Vorwurf der Volksverhetzung gekommen sei, hieß es zur Begründung. Es liege daher eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vor.

Nur für Regelungen, die über Sonn- und Feiertage hinausgehen, sah das Gericht eine mögliche Rechtswidrigkeit. Es bleibe unklar, was "besondere kirchliche Feiertage" konkret seien, hieß es. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

(P.Hansen--DTZ)

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