Deutsche Tageszeitung - Mutmaßliche IS-Rückkehrerin in München angeklagt

Mutmaßliche IS-Rückkehrerin in München angeklagt


Mutmaßliche IS-Rückkehrerin in München angeklagt
Mutmaßliche IS-Rückkehrerin in München angeklagt / Foto: © AFP/Archiv

Eine deutsche Syrien-Rückkehrerin soll sich wegen IS-Mitgliedschaft und der Verletzung der Fürsorgepflicht für ihre Kinder vor Gericht verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft München erhob nach Angaben vom Donnerstag Anklage gegen die 37-Jährige, die derzeit in Bayern in Untersuchungshaft sitzt. Sie soll sich 2014 der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben.

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Mit ihren minderjährigen Kindern sei sie damals in das syrische Bürgerkriegsgebiet gereist, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, und habe die Kinder so in Lebensgefahr gebracht. Zuvor habe sich bereits der Ehemann der Frau dem IS angeschlossen. Die Angeschuldigte habe sich im Umgang mit Schusswaffen ausbilden lassen, in ihrem Haushalt hatte sie demnach ein Sturmgewehr.

Außerdem soll sie zwei IS-Kämpfer gefördert haben. Ihr erster Mann starb den Angaben zufolge im Sommer 2015 bei einem Anschlag, den er für den IS beging. Die Frau habe dann einen weiteren IS-Kämpfer geheiratet und mit diesem noch ein Kind bekommen.

Sie soll den Haushalt geführt und die Kinder im Sinne der IS-Ideologie erzogen haben. Diese gerieten dadurch in die Gefahr, dass ihre Entwicklung negativ beeinflusst wurde, wie die Ermittler ausführten. Der IS habe der Familie monatlich Geld gezahlt.

Im Lauf des syrischen Bürgerkriegs kam die Frau schließlich mit ihren vier Kindern in das Gefangenenlager Roj in Nordostsyrien. Im Oktober 2024 erwirkte die Münchner Generalstaatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl. Ende April flog die Bundeswehr die Familie zurück nach Deutschland.

Nach der Ankunft sei die 37-Jährige festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen. Ihre Kinder im Alter zwischen acht und 14 Jahren lebten in Absprache mit dem Jugendamt aktuell bei ihrer Großmutter. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die mutmaßliche IS-Rückkehrerin entscheidet nun das Oberlandesgericht München.

(V.Sørensen--DTZ)

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