Deutsche Tageszeitung - Pensionsanspruch geht durch Doppelmord im Ausland nicht verloren

Pensionsanspruch geht durch Doppelmord im Ausland nicht verloren


Pensionsanspruch geht durch Doppelmord im Ausland nicht verloren
Pensionsanspruch geht durch Doppelmord im Ausland nicht verloren / Foto: © AFP/Archiv

Ein deutscher Pensionär verliert seine Bezüge nicht, weil er in Spanien Morde beging und dort verurteilt wurde. Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht führt automatisch zum Verlust der Pension, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Der heute knapp 50 Jahre alte Beamte im Ruhestand hatte auf Teneriffa seine von ihm getrennt lebende Frau und einen gemeinsamen Sohn ermordet. (Az. 2 C 13.24)

Textgröße ändern:

Bis 2011 hatte er als Bundesbeamter für die Bundesagentur für Arbeit gearbeitet, dann ging er wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand. Acht Jahre später tötete er seine Frau und einen Sohn, ein weiterer Sohn konnte entkommen. In Spanien wurde der Mann 2022 wegen des Doppelmords zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Arbeitsagentur erhob Disziplinarklage, um ihm die Pension aberkennen zu lassen. Denn automatisch verloren hätte er seine Rechte als Ruhestandsbeamter nur, wenn ihn ein deutsches Gericht verurteilt hätte.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte die Klage keinen Erfolg. Es erklärte, dass ein Pensionär zwar gewisse Pflichten habe, vor allem dürfe er sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Die Morde auf Spanien - so verwerflich sie seien - habe der Mann aber aus privaten Motiven begangen. Darum begründeten sie kein Dienstvergehen.

Die Arbeitsagentur wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das die Revision aber nun zurückwies. Eine im Ausland begangene Straftat wirke sich nicht auf die Pension aus, erklärte es. Die Morde seien keine Betätigung gegen die Verfassung.

Die Anerkennung des spanischen Urteils werde nicht dadurch geschmälert, dass daraus kein Verlust der Pension folgt. Es sei nicht zu beanstanden, dass automatische Konsequenzen für Beamte sich auf eine Verurteilung durch deutsche Gerichte beschränken.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten verklagen Amazon

Der Onlineriese Amazon soll seine Versteigerungen von Online-Werbung seit Jahren manipuliert und damit die Preise nach oben getrieben haben. Das werfen die US-Verbraucherschutzbehörde FTC und 22 Bundesstaaten dem Konzern vor, wie es in der am Montag eingereichten Klage heißt. Amazon wies den Vorwurf als "fehlgeleitet" und "mangelhaft" zurück; die Aufsichtsbehörden hätten "selektiv" veraltete interne Dokumente herausgegriffen.

Hausbewohner jagt Marder: Schreie rufen in Niedersachsen Polizei auf den Plan

Schreie eines Hausbewohners auf Raubtierjagd haben im niedersächsischen Lachendorf einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine Anwohnerin rief am Montag die Beamten, weil sie aus einem Nachbarhaus laute Schreie einer Mannes wahrgenommen hatte und in Sorge war, wie die Polizeiinspektion Celle am Dienstag berichtete.

Taxifahrer prallt gegen Baumstumpf: Eine Tote und ein Schwerverletzter

Bei einem Unfall mit einem Taxi ist in Mecklenburg-Vorpommern eine Insassin ums Leben gekommen. Ein weiterer Mitfahrer wurde am Montag bei Wolgast schwer verletzt, wie das Polizeipräsidium Neubrandenburg am Montagabend mitteilte. Wie es zu dem Unfall kam, war noch unklar.

Zahl der Todesopfer nach Sturzflut im Himalaya auf mehr als 1000 gestiegen

Nach der verheerenden Sturzflut im Grenzgebiet zwischen Nepal und Tibet ist die Zahl der Todesopfer insgesamt auf mehr als 1000 gestiegen: In Nepal gebe es inzwischen 987 bestätigte Todesfälle, teilte der Katastrophenschutz am Dienstag mit. Chinesische Staatsmedien hatten zuvor 16 Tote in Tibet gemeldet.

Textgröße ändern: