Deutsche Tageszeitung - Brandserie in Duisburg: Teils mehrjährige Haftstrafen gegen Feuerwehrmänner

Brandserie in Duisburg: Teils mehrjährige Haftstrafen gegen Feuerwehrmänner


Brandserie in Duisburg: Teils mehrjährige Haftstrafen gegen Feuerwehrmänner
Brandserie in Duisburg: Teils mehrjährige Haftstrafen gegen Feuerwehrmänner / Foto: © AFP/Archiv

Nach einer Brandserie in Duisburg sind vor dem Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt vier Feuerwehrmänner verurteilt worden. Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und neun Monaten, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Verurteilt wurden die Männer teils wegen vorsätzlicher Brandstiftung oder Beihilfe dazu. Die Angeklagten hatten bei mehreren Taten hunderte Heu- und Strohballen sowie eine leerstehende Gaststätte angezündet.

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Zwei der Angeklagten im Alter von 27 und 40 Jahren erhielten demnach bei der Urteilsverkündung am Freitag Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten. Die Angeklagten im Alter von 17 und 19 Jahren wurden zu Jugendstrafen zwischen einem und eineinhalb Jahren verurteilt. Die Jugendstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil gegen den 40- und den 17-Jährigen ist bereits rechtskräftig.

Die Taten ereigneten sich im Dezember 2024 sowie im folgenden Januar. Bei den vier Feuerwehrmännern handelte es sich um Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beziehungsweise Jugendfeuerwehr in Duisburg-Rheinhausen.

Den beiden älteren Angeklagten sei es darauf angekommen, die Brände bei Einsätzen selbst zu löschen. Den beiden jüngeren Angeklagten sei es darum gegangen, die Anerkennung ihrer Kollegen nicht zu verlieren und nicht als "Feiglinge" dazustehen, hieß es weiter.

Insgesamt wurden durch die Brände fast 1500 Heu- und Strohballen im Wert von rund 75.000 Euro zerstört. Die Gaststätte sei komplett abgebrannt. Gefährdet oder verletzt wurde bei den Bränden niemand.

Neben den Feuerwehrmännern stand auch eine Ehefrau eines der Angeklagten wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Brandstiftung vor Gericht. Das Verfahren gegen sie wurde bereits vor dem Urteil gegen die Zahlung von 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.

(P.Hansen--DTZ)

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