Deutsche Tageszeitung - Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig

Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig


Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig
Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Ein Jahr nach dem Mord an seiner Exfrau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Berliner Landgericht verhängte lebenslange Haftstrafe, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau in der Nähe ihrer Wohnung angegriffen, auf sie eingeschlagen und schließlich mit einem Messer zugestochen, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 368/25)

Textgröße ändern:

Dem Urteil zufolge hatte sich die 36-Jährige schon im Jahr 2020 getrennt und 2022 scheiden lassen. Der Mann, Vater der vier gemeinsamen Kinder, hatte sie immer wieder angegriffen und bedroht, wofür er zuvor bereits verurteilt worden war.

Mit dem Ende der Beziehung habe er nicht umgehen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat bei der Urteilsverkündung im Februar. Während er in seinem Leben immer weitere Abstriche erfahren habe, habe er erlebt, wie seine Exfrau sich immer mehr emanzipiert und freigeschwommen habe. Dies habe seine Ehre aus seiner Sicht massiv verletzt. "Wenn er sie traf, entlud sich sein massiver Hass", sagte Dobrikat.

Am 28. August 2024 sei er zur Wohnung seiner Exfrau gefahren, obwohl er sich dieser nicht nähern durfte. Als er die Frau auf dem Gehweg sah, griff er sie dem Urteil zufolge sofort an und brachte sie mit Faustschlägen zu Boden. Dann setzte er sich auf sie und schlug massiv auf die Frau ein.

Als Zeugen ihn lautstark zum Aufhören aufforderten, ließ er kurz von der Frau ab. Sie konnte sich aufrappeln und einige Schritte weglaufen, wurde aber durch den Angeklagten erneut zu Boden gebracht. Diesmal stach er dreimal massiv mit einem Messer in Herzhöhe auf seine Exfrau ein. Diese Verletzungen waren tödlich.

Obwohl sich anschließend eine Zeugin schützend über die 36-Jährige beugte, trat der Mann noch mehrmals mit den Füßen nach dem Kopf seiner Exfrau. Zu den herbeigerufenen Notärzten und Polizisten sagte er, es sei sein gutes Recht gewesen, sie zu töten.

Das Landgericht verurteilte ihn wegen Mordes. Außerdem stellte es fest, dass seine Schuld besonders schwer wiege. Das begründete es unter anderem damit, dass er mehrmals gegen die Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen und sein Opfer während der Tat beleidigt hatte. Die Tat trage den Charakter einer "von einem absoluten Vernichtungswillen getragenen öffentlichen Hinrichtung".

Der zum Urteilszeitpunkt 50 Jahre alte Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Die lebenslange Haftstrafe wurde rechtskräftig, ebenso die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Erstmals in Europa: Niederlande erlauben Nutzung von Tesla-Selbstfahrfunktion

Als erstes Land in Europa erlauben die Niederlande den Fahrern von Tesla-Autos die Nutzung einer Selbstfahrfunktion. Voraussetzung sei, dass die Fahrer im Auto sitzen und das Manöver genau überwachen, erklärte die zuständige Straßensicherheitsbehörde RDW. Damit folgen die Niederlande dem Beispiel der USA, wo Tesla-Fahrer das System bereits nutzen können.

Menschlicher Schädel gefunden: Polizei prüft Fall getöteter Frau aus Eritrea

Nach dem Fund eines menschlichen Schädels in einem Waldgebiet der nordrhein-westfälischen Gemeinde Wenden prüft die Polizei eine Verbindung zum Fall einer im vergangenen Jahr zerstückelt aufgefundenen Frauenleiche. Wie die Staatsanwaltschaft Siegen und die Polizei Hagen mitteilten, wurde der Schädel am Samstagmittag bei einer Müllsammelaktion entdeckt, die Fundstelle lag demnach in der Nähe der Autobahn 4. Das Polizeipräsidium Hagen setzte eine Mordkommission ein.

"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry

Die einst von Prinz Harry mitgegründete Stiftung Sentebale für HIV-Infizierte in Afrika verklagt den jüngeren Sohn des britischen Königs wegen "Rufschädigung". Die Organisation Sentebale erklärte am Freitag, sie fordere unter anderem eine Entschädigung, nachdem eine "koordinierte Medienkampagne" im März 2025 "ihre Tätigkeit behindert und ihren Ruf geschädigt" habe. Als "Architekten" der Kampagne werden Prinz Harry und der britische Politikberater Mark Dyer genannt, der früher Treuhänder von Sentebale war.

Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Papst Leo XIV. haben vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs zu Frieden in der Welt aufgerufen. "Angesichts der Brüche in der Welt ist der Einsatz für Frieden Pflicht und Anspruch", erklärte Macron am Freitag nach seiner ersten Privataudienz bei dem aus den USA stammenden Leo XIV. Der Papst verurteilte die "sinnlose und unmenschliche Gewalt" im Nahen Osten.

Textgröße ändern: