Deutsche Tageszeitung - Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig

Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig


Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig
Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Ein Jahr nach dem Mord an seiner Exfrau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Berliner Landgericht verhängte lebenslange Haftstrafe, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau in der Nähe ihrer Wohnung angegriffen, auf sie eingeschlagen und schließlich mit einem Messer zugestochen, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 368/25)

Textgröße ändern:

Dem Urteil zufolge hatte sich die 36-Jährige schon im Jahr 2020 getrennt und 2022 scheiden lassen. Der Mann, Vater der vier gemeinsamen Kinder, hatte sie immer wieder angegriffen und bedroht, wofür er zuvor bereits verurteilt worden war.

Mit dem Ende der Beziehung habe er nicht umgehen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat bei der Urteilsverkündung im Februar. Während er in seinem Leben immer weitere Abstriche erfahren habe, habe er erlebt, wie seine Exfrau sich immer mehr emanzipiert und freigeschwommen habe. Dies habe seine Ehre aus seiner Sicht massiv verletzt. "Wenn er sie traf, entlud sich sein massiver Hass", sagte Dobrikat.

Am 28. August 2024 sei er zur Wohnung seiner Exfrau gefahren, obwohl er sich dieser nicht nähern durfte. Als er die Frau auf dem Gehweg sah, griff er sie dem Urteil zufolge sofort an und brachte sie mit Faustschlägen zu Boden. Dann setzte er sich auf sie und schlug massiv auf die Frau ein.

Als Zeugen ihn lautstark zum Aufhören aufforderten, ließ er kurz von der Frau ab. Sie konnte sich aufrappeln und einige Schritte weglaufen, wurde aber durch den Angeklagten erneut zu Boden gebracht. Diesmal stach er dreimal massiv mit einem Messer in Herzhöhe auf seine Exfrau ein. Diese Verletzungen waren tödlich.

Obwohl sich anschließend eine Zeugin schützend über die 36-Jährige beugte, trat der Mann noch mehrmals mit den Füßen nach dem Kopf seiner Exfrau. Zu den herbeigerufenen Notärzten und Polizisten sagte er, es sei sein gutes Recht gewesen, sie zu töten.

Das Landgericht verurteilte ihn wegen Mordes. Außerdem stellte es fest, dass seine Schuld besonders schwer wiege. Das begründete es unter anderem damit, dass er mehrmals gegen die Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen und sein Opfer während der Tat beleidigt hatte. Die Tat trage den Charakter einer "von einem absoluten Vernichtungswillen getragenen öffentlichen Hinrichtung".

Der zum Urteilszeitpunkt 50 Jahre alte Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Die lebenslange Haftstrafe wurde rechtskräftig, ebenso die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Mindestens 25 Tote bei Brand in Nachtclub in indischem Bundesstaat Goa

Bei einem Brand in einem bei Urlaubern beliebten Club im indischen Goa sind in der Nacht zum Sonntag mindestens 25 Menschen ums Leben gekommen. Der Regierungschef des Bundesstaats Goa, Pramod Sawant, teilte im Onlinedienst X ferner mit, dass unter den Toten "drei bis vier" Touristen seien. Der indische Premierminister Narendra Modi bekundete "tiefe Trauer" über den Brand.

Mindestens 23 Tote bei Brand in Club in indischem Bundesstaat Goa

Bei einem Brand in einem bei Urlaubern beliebten Club im indischen Goa sind in der Nacht zum Sonntag nach Regierungsangaben mindestens 23 Menschen gestorben. Der Regierungschef von Goa, Pramod Sawant, nannte die Opferzahl im Onlinedienst X. Unter den Toten seien auch mehrere Touristen, schrieb die Nachrichtenagentur Press Trust of India (PTI) unter Berufung auf Behördenmitarbeiter.

Warnung vor Todesopfern durch Hunger nach verheerender Flutkatastrophe in Indonesien

Nach den verheerenden Überflutungen auf der indonesischen Insel Sumatra mit mehr als 880 Toten hat ein örtlicher Gouverneur vor weiteren Todesopfern durch Hunger gewarnt. "Viele Menschen brauchen grundlegende Versorgung", sagte der Regierungschef der besonders schwer getroffenen Provinz Aceh, Muzakir Manaf, am Samstag. In viele abgelegene Gebiete seien aber noch immer keine Hilfslieferungen gelangt. "Menschen sterben nicht durch die Überflutungen, sondern an Hunger. So ist das jetzt", fügte Manaf hinzu.

Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg

In einem Mordprozess um einen tödlichen Sturz eines Vierjährigen aus einem Dachbodenfenster ist dessen psychisch kranke Mutter in Baden-Württemberg in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Heilbronn sprach die 46-Jährige nach Angaben einer Sprecherin wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete aber zugleich ihre Unterbringung in einer Fachklinik an.

Textgröße ändern: