Deutsche Tageszeitung - Urteil zu Polizistenmord von Mannheim rechtskräftig - keine Revision

Urteil zu Polizistenmord von Mannheim rechtskräftig - keine Revision


Urteil zu Polizistenmord von Mannheim rechtskräftig - keine Revision
Urteil zu Polizistenmord von Mannheim rechtskräftig - keine Revision / Foto: © AFP/Archiv

Das Urteil zum tödlichen Messerangriff auf den Polizisten Rouven L. in Mannheim ist rechtskräftig. Es seien innerhalb der einwöchigen Frist für die Revision keine Rechtsmittel eingelegt worden, weshalb nun Rechtskraft eingetreten sei, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mit. Das Gericht hatte den Angeklagten Sulaiman A. am Dienstag vergangener Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.

Textgröße ändern:

A. wurde wegen Mordes an dem Polizisten, vierfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der aus Afghanistan stammende 26-Jährige, der als IS-Sympathisant gilt, hatte am 31. Mai kurz vor der Europawahl eine Kundgebung des islamkritischen Vereins Bürgerbewegung Pax Europa attackiert.

Dabei wollte er den Hauptredner, den Islamkritiker Michael Stürzenberger, töten. Laut Urteil wollte er aber daneben möglichst viele Menschen töten und habe auch den Vorsatz gehabt, Polizisten als Repräsentanten des deutschen Staats töten zu wollen. Er selbst wollte laut Urteil den "Märtyrertod" sterben. A. wurde damals angeschossen, überlebte aber.

Der Fall sorgte für scharfe Debatten über die Migrationspolitik kurz vor der Europawahl. A. hatte sich in Chats in sozialen Netzwerken radikalisiert, er sympathisierte seit Jahren mit der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Im Prozess gab er an, manipuliert worden zu sein.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: BSI rät zur "umgehenden" Installation von Sicherheitsupdate

Nach dem Bekanntwerden einer gravierenden Sicherheitslücke in der Web-Programmiersprache PHP haben Regierungsbehörden und Unternehmen weltweit zahlreiche Internetseiten vorsorglich abgeschaltet. In Europa waren am Mittwoch unter anderem Websites in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien betroffen. Der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn hatten wegen der Gefahr von Cyberangriffen dringend zu diesem Schritt geraten. Zudem rieten sie zur "umgehenden" Installation eines Sicherheitsupdates. BSI-Vizepräsident Thomas Caspers warnte auch Nutzer vor kompromittierten Websites.

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern: