Deutsche Tageszeitung - Landgericht: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin nächstes Jahr räumen

Landgericht: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin nächstes Jahr räumen


Landgericht: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin nächstes Jahr räumen
Landgericht: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin nächstes Jahr räumen / Foto: © AFP/Archiv

Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin spätestens Ende 2026 räumen. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag. Eine Klage des Vermieters auf eine noch frühere Räumung als Reaktion auf eine Wahlparty der Partei im Innenhof des Gebäudes wies das Gericht zugleich ab. Die außerordentlichen Kündigungen des Klägers seien unwirksam, weil dieser die Partei zuvor nicht erfolglos abgemahnt habe. (3 O 151/25)

Textgröße ändern:

Für das von der AfD seit 2022 als Bundesgeschäftsstelle angemietete Gebäude im Stadtteil Wittenau gibt es insgesamt drei Mietverträge, die ursprünglich bis Ende September, Ende November beziehungsweise Ende Dezember 2027 laufen sollten. Der Vermieter kündigte den Vertrag mit der Partei jedoch, nachdem diese nach der Bundestagswahl im Februar eine Wahlparty im Innenhof des Gebäudes gefeiert hatte. Dabei wurde die Fassade des Hauses unter anderem mit dem Parteilogo angestrahlt.

Nach Auffassung der klagenden Immobiliengesellschaft sind die Hofflächen und die Außenfassade des Gebäudes nicht vom Mietvertrag erfasst. Da die Partei den Auszug verweigerte, reichte der Vermieter eine Räumungsklage ein. Eine Güteverhandlung zwischen beiden Seiten scheiterte in der vergangenen Woche.

Ein weiteres Festhalten am Mietvertrag sei dem Vermieter wegen des Verhaltens der Beklagten nicht zumutbar, entschied das Landgericht nun. In seinem Urteil stellte das Gericht demnach fest, dass die AfD sich vertragswidrig verhalten habe. Die Nutzung des Hofes und der Außenfassade seien nicht vom Mietverhältnis umfasst, so dass sie eine Genehmigung der Klägerin hätte einholen müssen. Dennoch seien die außerordentlichen Kündigungen unwirksam, weil der Vermieter die Partei nicht zuvor erfolglos abgemahnt habe, befanden die Richter.

Die AfD begrüßte die Entscheidung. "Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung wie erwartet bestätigt: Die fristlose Kündigung war juristisch unbegründet und wurde heute vollkommen zurecht abgewiesen", erklärte der stellvertretende Bundessprecher der Partei, Kay Gottschalk. Die ordentliche Kündigung habe die AfD bereits akzeptiert. Gottschalk kündigte nach der Urteilsverkündung im Gericht an, dass der Umzug der Parteizentrale möglichst bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein soll. Die Bundesgeschäftsstelle solle künftig "näher am Reichstag" liegen.

Bundesschatzmeister Carsten Hütter sprach von einem "Sieg für den Rechtsstaat". Das Urteil zeige "unseren Gegnern, dass sie die AfD weder in politischen Debatten noch mit juristisch Angriffen 'stellen können'".

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: