Deutsche Tageszeitung - Vorgehen von Brandenburger AfD gegen befristete Coronaregeln großteils ohne Erfolg

Vorgehen von Brandenburger AfD gegen befristete Coronaregeln großteils ohne Erfolg


Vorgehen von Brandenburger AfD gegen befristete Coronaregeln großteils ohne Erfolg
Vorgehen von Brandenburger AfD gegen befristete Coronaregeln großteils ohne Erfolg / Foto: © AFP/Archiv

Die AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag ist mit ihrem Vorgehen gegen Coronaschutzmaßnahmen vom Oktober 2020 größtenteils gescheitert. Das Landesverfassungsgericht in Potsdam gab den AfD-Abgeordneten nur in Bezug auf die Maskenpflicht teilweise Recht, wie es am Freitag mitteilte. Der Antrag richtete sich gegen alle diese Vorschriften, die vorübergehend für einen Monat in der Pandemie gegolten hatten, hatte in Bezug auf die anderen Maßnahmen aber keinen Erfolg.

Textgröße ändern:

Das Gericht erklärte, dass die Anordnung der Maskenpflicht zwar gerechtfertigt war. Die damit verbundenen Eingriffe in Grundrechte seien aber teilweise nicht ausreichend bestimmt gewesen. So sei es für Besucher und Betreiber beispielsweise von Gaststätten nicht ersichtlich gewesen, ob schon die Verordnung selbst oder erst das Hygienekonzept zum Tragen der Maske verpflichtete.

Die entsprechenden Regelungen wurden für nichtig erklärt. Weitere Regelungen zur Maskenpflicht etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulen seien dagegen konkret genug und mit der Verfassung vereinbar gewesen, erklärte das Gericht.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: