Deutsche Tageszeitung - Urteil in Prozess um betrunken verursachten Unfall mit drei Toten rechtskräftig

Urteil in Prozess um betrunken verursachten Unfall mit drei Toten rechtskräftig


Urteil in Prozess um betrunken verursachten Unfall mit drei Toten rechtskräftig
Urteil in Prozess um betrunken verursachten Unfall mit drei Toten rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Rund 16 Monate nach einem betrunken verursachten Autounfall mit drei Toten in Sachsen-Anhalt ist das Urteil gegen den Verursacher rechtskräftig. Er muss für zwei Jahre in Haft, wie das Landgericht Halle an der Saale am Mittwoch mitteilte. Demnach wies es die Berufung des Angeklagten zurück. Da er auf weitere Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil nun rechtskräftig.

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Das Amtsgericht Naumburg hatte den heute 44-Jährigen im März wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er am 30. Juni 2024 auf einem Fest in Naumburg im Ausschank gearbeitet und kurz vor seinem Feierabend er mit seinen späteren vier Mitfahrern mit Likör angestoßen hatte.

Schon zuvor hatte der Angeklagte Alkohol getrunken, was seine Mitfahrer nicht wussten. Als er in der Nacht zum 1. Juli 2024 das Fest mit seinen Mitfahrern verließ, hatte er mindestens 0,98 Promille Alkohol im Blut. Seine Fahruntüchtigkeit hätte er laut Urteil erkennen müssen.

Als der 44-Jährige mit seinen vier Mitfahrern aufbrach, blieben die drei auf der Rückbank unangeschnallt. In einer Doppelkurve kam das Auto von der Straße ab und prallte gegen einen Streugutbehälter sowie zwei Bäume. Durch den Unfall wurde das Dach massiv eingedrückt. Dadurch kamen die drei Mitfahrer auf dem Rücksitz ums Leben. Sie erlagen ihren Verletzungen noch vor Ort.

Die tödlichen Verletzungen hätten sie auch dann erlitten, wenn sie angeschnallt gewesen wären. Der 44-Jährige und eine Frau auf dem Beifahrersitz wurden verletzt. In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht ging es lediglich darum, über eine neue Strafhöhe zu entscheiden.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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