Deutsche Tageszeitung - Sachsen: Anklage gegen Mitglieder verbotener Reichsbürgervereinigung erhoben

Sachsen: Anklage gegen Mitglieder verbotener Reichsbürgervereinigung erhoben


Sachsen: Anklage gegen Mitglieder verbotener Reichsbürgervereinigung erhoben
Sachsen: Anklage gegen Mitglieder verbotener Reichsbürgervereinigung erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwei mutmaßliche Mitglieder der verbotenen Reichsbürgervereinigung Geeinte deutsche Völker und Stämme angeklagt. Einem 59-Jährigen und einer 63-Jährigen wird ein Verstoß gegen das Vereinsverbot vorgeworfen, wie die Behörde in der sächsischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte. Eine Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden prüft die Anklage und entscheidet über die Prozesseröffnung.

Textgröße ändern:

Laut Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigten teils führende Rollen in der Gruppierung eingenommen und sich auch nach dem im April 2020 rechtskräftig gewordenen Vereinsverbot "über einen nicht unerheblichen Zeitraum umfangreich" weiter für diese betätigt haben. Dies ist ebenso verboten wie die Gründung etwaiger Nachfolge- oder Ersatzvereinigungen.

Die Vereinigung wurde 2020 vom Bundesinnenministerium unter Verweis auf verfassungsfeindliche, antisemitische und rassistische Ziele verboten. Laut Behörden planten die Anhängerinnen und Anhänger der bundesweit aktiven Gruppierung zudem die Errichtung eines eigenen Staatswesens. Menschen, die gemäß der rechtsextremen Einstellung der Mitglieder nicht "deutscher Abstammung" sind, sollten entrechtet werden.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Drogenhandel: Trump schließt Angriffe gegen Mexiko nicht aus

Im Kampf gegen Drogen hat US-Präsident Donald Trump Angriffe gegen das Nachbarland Mexiko nicht ausgeschlossen. "Würde ich einen Angriff auf Mexiko starten, um Drogen zu stoppen? Das wäre für mich okay", sagte Trump am Montag im Weißen Haus auf die Frage eines Journalisten. In Mexiko und seiner Hauptstadt gebe es "einige große Probleme" mit dem Rauschgifthandel.

Mutmaßliche Vergiftung in Istanbul: Auch Vater der Familie aus Deutschland gestorben

Nach dem mutmaßlich durch Vergiftung herbeigeführten Tod einer Mutter und zweier Kinder einer aus Deutschland angereisten Familie in Istanbul ist nun auch der Vater gestorben. Der Mann starb am Montag nach mehreren Tagen auf der Intensivstation eines Istanbuler Krankenhauses, wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Die in Deutschland lebende türkische Familie hatte in Istanbul Urlaub gemacht.

Urteil in München: Patient muss nicht für kaputten Zahnarztstuhl zahlen

Ein Münchner Zahnarzt ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, von einem Patienten Schadenersatz für einen kaputten Behandlungsstuhl zu bekommen. Der Patient bewegte sich auf dem Stuhl, um es sich bequemer zu machen, wie das Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt am Montag mitteilte. Dabei war ein Knacken zu hören - der Mann durfte aber davon ausgehen, dass der Stuhl übliche Bewegungen aushält.

Vergewaltigung in Kölner Kaserne: BGH bestätigt Urteil gegen frühere Soldaten

Vier Jahre nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in einer Kölner Kaserne sind die Täter, zwei frühere Soldaten, rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag die Strafen gegen die beiden Männer. Gegen einen von ihnen hatte das Kölner Landgericht im Dezember eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt, gegen den anderen eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. (Az. 2 StR 259/25)

Textgröße ändern: