Deutsche Tageszeitung - Mann mit Klimmzugstange erschlagen: Zwölf Jahre Haft in Stuttgart

Mann mit Klimmzugstange erschlagen: Zwölf Jahre Haft in Stuttgart


Mann mit Klimmzugstange erschlagen: Zwölf Jahre Haft in Stuttgart
Mann mit Klimmzugstange erschlagen: Zwölf Jahre Haft in Stuttgart / Foto: © AFP/Archiv

Weil er einen Mann mit einer Klimmzugstange erschlug, ist ein 24-Jähriger in Baden-Württemberg zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sprach den Angeklagten am Mittwoch des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern:

Der Mann war im Januar in seiner Wohnung mit einem Freund derart in Streit geraten, dass er laut Anklage aus Wut mit einer Klimmzugstange mehrfach auf dessen Brust, Bauch sowie Arme und Beine einschlug. Damit habe er dessen Tod billigend in Kauf genommen.

Der 24-Jährige soll erst von seinem Opfer abgelassen haben, als dieses reglos am Boden lag. Trotz Wiederbelebungsversuchen durch die vom Angeklagten herbeigerufenen Rettungskräfte starb der Mann wegen innerer Blutungen vor Ort.

Mit ihrem Urteil gingen die Richter über die Forderung von Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hinaus, die eine Freiheitsstrafe von elf Jahren beantragt hatten. Der Verteidiger forderte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechseinhalb Jahren.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: