Deutsche Tageszeitung - Erste Nacht in Haft: Ex-Präsident Sarkozy hat eigene Leibwächter

Erste Nacht in Haft: Ex-Präsident Sarkozy hat eigene Leibwächter


Erste Nacht in Haft: Ex-Präsident Sarkozy hat eigene Leibwächter
Erste Nacht in Haft: Ex-Präsident Sarkozy hat eigene Leibwächter / Foto: © AFP/Archiv

Der wegen geplanter Korruption auf höchstem Niveau inhaftierte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy hat seiner erste Nacht im Pariser Gefängnis Santé hinter sich - beschützt von zwei Polizisten, die sich eine der Nachbarzellen teilten. Der ehemalige Präsident habe grundsätzlich ein Recht auf Personenschutz, dies werde "auch in der Haft beibehalten", sagte Innenminister Laurent Nuñez am Mittwoch dem Sender CNews. "Es geht darum, seine Sicherheit zu wahren." Dies sei mit der Gefängnisverwaltung abgesprochen, betonte der Minister.

Textgröße ändern:

Die Anwesenheit der beiden Leibwächter löste heftige Kritik der Gewerkschaft des Gefängnispersonals aus. "Das sieht so aus, als würden wir unsere Arbeit nicht machen", sagte der Gewerkschaftschef Wilfried Fonck dem Sender RTL. So etwas habe er in seiner 25-jährigen Laufbahn "noch nie erlebt".

Es ist nicht das einzige Personal, das Sarkozy während seines Gefängnisaufenthalts weiter behält. Nach Informationen des Senders BFM arbeiten seine beiden Sekretärinnen weiterhin für Sarkozy. Sie kümmerten sich in erster Linie um die Post und die zahlreichen Anrufe, berichtete der Sender.

Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Umfragen befürworten drei von vier Franzosen, dass Sarkozy in Haft keine Sonderbehandlung erhalten solle. Bei den Anhängern der konservativen Republikaner sind noch 52 Prozent der Ansicht, dass er wie ein normaler Häftling behandelt werden solle.

Sarkozy hatte nach seiner Inhaftierung am Dienstag bereits Besuch von seinem Freund und Anwalt Jean-Michel Darrois empfangen. Dieser bestätigte, dass Sarkozys Zelle neun Quadratmeter groß und es dort sehr laut sei. Der 70-Jährige wolle während seiner Haft "so viel Sport wie möglich machen" und sein nächstes Buch schreiben, sagte Darrois. Mit beidem habe Sarkozy gleich am ersten Tag begonnen.

Kontakt zu anderen Mithäftlingen soll Sarkozy aus Sicherheitsgründen nicht haben. Daher wird ihm sein Essen vom Gefängnispersonal serviert, nicht wie sonst üblich von einem zu diesem Dienst eingeteilten Mithäftling.

Einmal täglich darf er eine Stunde in einem vergitterten, vor Blicken geschützten Hof spazieren, drei Mal wöchentlich kann er Besuch empfangen. Seine Frau Carla Bruni-Sarkozy und seine Kinder müssen sich nicht mit Angehörigen anderer Häftlinge im Wartesaal aufhalten, sondern werden direkt in das Sprechzimmer gebracht.

Sarkozy war im September zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass enge Mitarbeiter seit 2005 für ihn mit der libyschen Staatsführung verhandelten, um Geld für seinen Präsidentschaftswahlkampf zu erhalten. Wegen der besonderen Schwere der Tat ordnete das Gericht die sofortige Vollstreckung der Haftstrafe an.

Sarkozy selbst beteuert weiter seine Unschuld - zuletzt im Onlinedienst X wenige Minuten vor seiner Abfahrt in die Haftanstalt. Seine Anwälte hatten gleich nach der Inhaftierung einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Sie gehen davon aus, dass der Ex-Präsident nach etwa vier Wochen unter Auflagen frei kommt. Solche Maßnahmen hatte Sarkozy vor einigen Jahren selbst noch heftig kritisiert. "Jede verhängte Strafe soll auch vollstreckt werden", forderte Sarkozy etwa im Jahr 2012.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: