Deutsche Tageszeitung - König Charles III. trifft Papst vor historischem Gebet im Vatikan

König Charles III. trifft Papst vor historischem Gebet im Vatikan


König Charles III. trifft Papst vor historischem Gebet im Vatikan
König Charles III. trifft Papst vor historischem Gebet im Vatikan / Foto: © AFP

Der britische König Charles III. und Königin Camilla sind zu einem historischen Besuch im Vatikan von Papst Leo XIV. empfangen worden. Am Donnerstagmorgen wurde der 76-jährige Monarch, der gleichzeitig Oberhaupt der Kirche von England ist, im Apostolischen Palast begrüßt und zog sich mit Leo XIV. in die päpstliche Bibliothek zurück. Danach wollten Charles und der Papst bei einem ökumenischem Gottesdienst gemeinsam in der Sixtinischen Kapelle beten - erstmals seit der Spaltung der beiden Kirchen vor 500 Jahren.

Textgröße ändern:

Das britische Königspaar war bereits am Mittwochabend nach Rom gereist und wurde am Donnerstagmorgen im Apostolischen Palast mit zeremoniell der Schweizer Garde offiziell begrüßt.

Es ist das erste Treffen von Charles III. und seiner Frau Camilla mit dem neuen Papst, seit dieser im Mai die Nachfolge seines verstorbenen Vorgängers Franziskus angetreten hat. Der zweitägige Besuch werde ein "wichtiger Moment in den Beziehungen zwischen katholischer Kirche und der (anglikanischen) Kirche von England" sein, erklärte der Buckingham-Palast.

Ein vorherrschendes Thema des Staatsbesuchs soll der Schutz der Umwelt sein, der dem britischen Monarchen ein besonderes Anliegen ist.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: