Deutsche Tageszeitung - Louvre-Diebstahl: Zwei Verdächtige festgenommen

Louvre-Diebstahl: Zwei Verdächtige festgenommen


Louvre-Diebstahl: Zwei Verdächtige festgenommen
Louvre-Diebstahl: Zwei Verdächtige festgenommen / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem aufsehenerregenden Kronjuwelen-Diebstahl im Pariser Louvre hat die Polizei nach Angaben aus Justizkreisen zwei Verdächtige festgenommen. Zwei Vertreter der Ermittlungsbehörden sagten am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP, die beiden Männer befänden sich wegen des Verdachts des Bandendiebstahls und der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Untersuchungshaft.

Textgröße ändern:

Zuvor hatten die Zeitung "Le Parisien" und das Magazin "Paris Match" berichtet, einer der beiden Verdächtigen sei am Pariser Flughafen Charles de Gaulle am Samstagabend gegen 22.00 Uhr kurz vor dem Besteigen eines Flugzeugs in Richtung Ausland gefasst worden. Der zweite Verdächtige sei wenig später in der Region Paris gefasst worden.

An dem Einbruch waren laut Polizei insgesamt vier Männer beteiligt. Sie waren am Sonntagmorgen vergangener Woche mit einem Lastenaufzug in die erste Etage des berühmten Museums eingedrungen und hatten mit einem Trennschleifer zwei Vitrinen geöffnet. Sie erbeuteten acht mit Diamanten und Edelsteinen verzierte Schmuckstücke der französischen Monarchie. Der Einbruch hatte sich eine halbe Stunde nach Museumsöffnung ereignet und keine zehn Minuten gedauert. Die Täter entkamen auf Motorrollern. Die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau schätzte den Schaden auf 88 Millionen Euro.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: