Deutsche Tageszeitung - Plädoyers in Prozess um Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg begonnen

Plädoyers in Prozess um Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg begonnen


Plädoyers in Prozess um Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg begonnen
Plädoyers in Prozess um Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Landgericht im bayerischen Aschaffenburg haben am Donnerstag die Plädoyers im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf Kitakinder begonnen. Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem sogenannten Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Wegen einer psychischen Erkrankung gelte er als schuldunfähig, hieß es in der Antragsschrift. Die Urteilsverkündung ist noch am Donnerstag geplant.

Textgröße ändern:

Der heute 28-Jährige soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.

Die Tat löste breites Entsetzen und politische Debatten im Wahlkampf zur Bundestagswahl aus. Im August 2024 soll der Beschuldigte zudem in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.

Im Zusammenhang mit diesem Vorwurf verurteilte das Amtsgericht Aschaffenburg am Dienstag einen Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt in einem minderschweren Fall zu einer Bewährungshaft von fünf Monaten. Laut Urteil hatte er es versäumt, nach dem Vorfall in der Flüchtlingsunterkunft Ermittlungen gegen den 28-Jährigen einzuleiten.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: