Deutsche Tageszeitung - Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg: Beschuldigter muss in Psychiatrie

Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg: Beschuldigter muss in Psychiatrie


Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg: Beschuldigter muss in Psychiatrie
Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg: Beschuldigter muss in Psychiatrie / Foto: © AFP/Archiv

Nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg muss der Beschuldigte dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt am Donnerstag. Gegen den heute 28-jährigen Angreifer war in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt worden, er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.

Textgröße ändern:

Der Beschuldigte hatte am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.

Die Folgen der Tat für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien "verheerend", sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs während der Urteilsverkündung. Sie seien auch durch das nun beendete Verfahren nicht wieder gutzumachen. Das Gericht habe getan, was es tun konnte und den "hochgefährlichen Beschuldigten" durch die dauerhafte Unterbringung aus dem Verkehr gezogen. Es gebe kein Motiv, dieser sei psychisch krank.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg

Nach einem muslimfeindlichen Post auf der Plattform X ist ein Mann in Hamburg zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden. Ein Amtsgericht sprach den 53-Jährigen am Montag wegen Volksverhetzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher in der Hansestadt mitteilte. Laut Anklage hatte der Beschuldigte Menschen muslimischen Glaubens unter dem Hashtag "Remigration jetzt" im Oktober 2023 in dem Netzwerk unter anderem als "blutrünstige Barbaren" bezeichnet.

Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft

Ein Gericht in Syrien hat den ehemaligen Großmufti des Landes in der Zeit des gestürzten Präsidenten Baschar al-Assad zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht in der Hauptstadt Damaskus befand den früheren Großmufti Ahmed Hassun am Montag einer Reihe von Straftaten schuldig, darunter "Anstiftung zum Bürgerkrieg und zu konfessionellen Spannungen". Hassun war 16 Jahre lang Syriens ranghöchster islamischer Geistlicher.

Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern

Im Streit um den gemeinsamen Hund hat das Landgericht Koblenz einem getrennten Paar auferlegt, das Tier zu ersteigern. Wie das rheinland-pfälzische Gericht am Montag mitteilte, verlangten beide früheren Partner, die Miteigentümerschaft des jeweils anderen an dem Tier aufzuheben. Da die beiden nicht verheiratet waren, sondern in einer Lebensgemeinschaft lebten, konnte dabei das Eherecht keine Anwendung finden.

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als hundert Fällen ist ein Karatetrainer aus Sachsen-Anhalt rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Montag eine 13-jährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gegen den Mann. Seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wies der BGH zurück. (Az. 6 StR 230/26)

Textgröße ändern: