Deutsche Tageszeitung - Urteil in Baden-Württemberg: Wettbüro darf in Nähe von Turnhalle eröffnen

Urteil in Baden-Württemberg: Wettbüro darf in Nähe von Turnhalle eröffnen


Urteil in Baden-Württemberg: Wettbüro darf in Nähe von Turnhalle eröffnen
Urteil in Baden-Württemberg: Wettbüro darf in Nähe von Turnhalle eröffnen / Foto: © AFP/Archiv

In der Nähe der Turnhalle einer Grundschule, die auch für den Vereinssport genutzt wird, darf in Baden-Württemberg ein Wettbüro eröffnet werden. Das ist kein Verstoß gegen das Glücksspielgesetz des Landes, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe nach Angaben vom Freitag entschied. Bei der Turnhalle handle es sich nicht um eine Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen im Sinn dieses Gesetzes.

Textgröße ändern:

Das Gericht verpflichtete das Land dazu, die Erlaubnis zum Betrieb des Wettbüros im Ort St. Leon-Rot zu erteilen. Das Regierungspräsidium hatte dies zunächst abgelehnt, weil sich die Turnhalle in weniger als 500 Metern Entfernung befindet. Diese wird aber nachmittags nicht nur von Kindern und Jugendlichen genutzt, sondern von Sportlern aller Altersgruppen, wie das Gericht feststellte.

Die gesetzliche Regelung solle Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren vor den Gefahren der Spielsucht schützen. Das Angebot in der Turnhalle am Nachmittag sei aber nicht spezifisch auf diese Altersgruppe zugeschnitten. So gebe es beispielsweise kein pädagogisch geschultes Personal vor Ort.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt werden.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Bayern: Mann bei behördlicher Waffenkontrolle in Wohnhaus erschossen

Bei einer behördlichen Waffenkontrolle hat ein Mann am Donnerstag in einem Wohnhaus im bayerischen Berngau in der Oberpfalz einen Mensch erschossen. Das männliche Opfer sei vor dem Haus geborgen worden, in dem sich der Verdächtige weiter verschanze, teilte die Polizei in Regensburg mit. Ein weiterer Mensch wurde nach früheren Polizeiangaben schwer verletzt.

Bayern: Zwei Schwerverletzte durch Schüsse in Oberpfalz - Täter lokalisiert

Im bayerischen Berngau in der Oberpfalz sind am Donnerstag zwei Menschen durch Schüsse schwer verletzt worden. Nach einer dreistündigen unklaren Lage konnte der mutmaßliche Täter in einem Wohnhaus lokalisiert werden, wie die Polizei in Regensburg mitteilte. Das Wohnhaus wurde demnach von Polizisten umstellt.

Textgröße ändern: