Deutsche Tageszeitung - Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern

Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern


Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern
Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung will Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. So sollen Gewalttäter künftig verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen und an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss das Kabinett am Mittwoch. Nun ist der Bundestag am Zug, die Zustimmung des Bundesrats ist hingegen nicht notwendig.

Textgröße ändern:

Die geplante Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht vor, dass Familiengerichte künftig "in Hochrisikofällen" Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Das am Bein angebrachte Gerät überwacht den Aufenthaltsort des Täters. Betroffene sollen zudem mit einem zweiten Gerät feststellen können, wenn sich der Täter ihnen unerlaubt nähert.

Über die Anordnung von Anti-Gewalt-Trainings oder einer Gewaltpräventionsberatung soll ebenfalls das Familiengericht entscheiden. Dieses soll künftig außerdem Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. Weiter geplant sind höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen: Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.

Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland hat nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) im vergangenen Jahr mit fast 266.000 erfassten Betroffenen einen neuen Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Plus von rund vier Prozent. Häusliche Gewalt trifft vor allem Frauen: Fast 80 Prozent der erfassten Opfer von Partnerschaftsgewalt sind weiblich.

Das Justizministerium plant deshalb neben den nun auf den Weg gebrachten Maßnahmen noch weitere Schritte. So soll unter anderem auch das Sorge- und Umgangsrecht geändert werden.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Doppel-Erdbeben in Venezuela: Schwere Schäden und Panik auf den Straßen

Venezuela ist am Mittwoch von zwei heftigen Erdbeben erschüttert worden, die Häuser zum Einstürzen brachten und vielerorts Panik auslösten. Nach Angaben von Innenminister Diosdado Cabello blieb zunächst unklar, ob Menschen verletzt oder getötet wurden. Es seien aber schwere Schäden gemeldet worden. Häuser seien eingestürzt und Dächer eingebrochen. Der erste Erdstoß hatte nach Angaben der US-Erdbebenwarte USGS die Stärke 7,2. Weniger als eine Minute später folgte ein zweites Beben der Stärke 7,5.

Von Fans in aller Welt erwartet: Vorverkauf für "GTA VI" gestartet

Seit Jahren warten Fans aus aller Welt darauf - nun hat der Vorverkauf für das Videospiel "Grand Theft Auto VI" begonnen. Als erstes konnten am Donnerstagmorgen Nutzer in Neuseeland ihre Vorbestellung abgeben, so nach und nach folgten von Zeitzone zu Zeitzone die Online-Stores quer über den Globus. Auch in Deutschland können inzwischen Vorbestellungen aufgegeben werden.

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: