Deutsche Tageszeitung - Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand

Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand


Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand
Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand / Foto: © AFP/Archiv

Ein Heckenbrand ist laut Urteil eines rheinland-pfälzischen Gerichts kein Waldbrand und wird daher geringer bestraft. Die bloße Möglichkeit, dass sich ein gelegtes Feuer auf Holzstämme ausdehnen könnte, reiche für eine Verurteilung nicht aus, teilte das Oberlandesgericht Zweibrücken am Donnerstag mit. Es hob eine Verurteilung des Amtsgerichts Speyer wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung teilweise auf. (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24)

Textgröße ändern:

Im Juli 2022 hatte ein Mann aus der Vorderpfalz mehrere Brände gelegt. Einer davon loderte auf einer Weide, die am Orts- und am Waldrand lag. Der Mann legte zwei weitere Feuer unmittelbar im angrenzenden Wald. Der Wind verhinderte, dass das Feuer auf die Bäume übersprang. Es brannten nur Brombeerhecken und ähnliche Sträucher auf etwa 24 Quadratmetern.

Im Januar 2024 verurteilte das Amtsgericht Speyer den Mann wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung zu einem Jahr und vier Monaten Bewährungshaft. Dagegen ging er in Revision und bekam nun vom Oberlandesgericht teilweise Recht.

Die Verurteilung wegen Sachbeschädigung an der Weide bleibt bestehen, wie die Richter bereits im April entschieden. Vom Vorwurf der vollendeten Brandstiftung im Wald ist der Mann aber freizusprechen. Eine Verurteilung für Brandstiftung im Wald setzt demnach voraus, dass ein Baum so in Brand gesetzt wurde, dass sich das Feuer selbstständig auf andere Bäume ausdehnen kann.

Eine andere Abteilung des Amtsgerichts Speyer setzte sich mit dem Fall im Oktober erneut auseinander. Es verurteilte den Mann wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft

Ein früherer Chefarzt einer Kinder- und Jugendpsychiatrie in Duisburg ist in Untersuchungshaft genommen worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach Angaben vom Freitag wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen den Mann. Er wurde schon Ende Oktober festgenommen.

Seniorin vergewaltigt und erstickt: Anklage gegen 23-Jährigen in Offenburg

Nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einer 84-Jährigen im baden-württembergischen Kehl ist Anklage gegen einen Tatverdächtigen erhoben worden. Der zur Tatzeit 23-Jährige soll die Frau im August in ihrem Haus vergewaltigt, erstickt und beraubt haben, wie die Staatsanwaltschaft Offenburg am Freitag mitteilte.

Netanjahu verspottet sein Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess"

Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu hat das gegen ihn laufende Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess" verspottet. In einem am Donnerstagabend veröffentlichten Video bezeichnete Netanjahu des Gerichtsverfahren zudem erneut als politisch motivierten Prozess, dessen Ziel es sei, ihn aus dem Amt zu zwingen. Erneut leugnete er jegliches Fehlverhalten. Zudem verteidigte er seinen umstrittenen Antrag auf Begnadigung.

Wohnhausbrand in Niedersachsen: Retter kommt ums Leben

Bei einem Wohnhausbrand in Niedersachsen ist ein als Retter eingesprungener Passant ums Leben gekommen. Einsatzkräfte konnten den Mann nur noch tot bergen, wie die Polizei in Lüneburg am Freitag mitteilte. Die drei Bewohner konnten das in Brand geratene Zweifamilienhaus im Landkreis Lüneburg den Angaben zufolge vermutlich auch mit Hilfe des Passanten rechtzeitig verlassen.

Textgröße ändern: