Deutsche Tageszeitung - Versicherer: Zahl tödlicher Autounfälle innerorts weniger stark gesunken

Versicherer: Zahl tödlicher Autounfälle innerorts weniger stark gesunken


Versicherer: Zahl tödlicher Autounfälle innerorts weniger stark gesunken
Versicherer: Zahl tödlicher Autounfälle innerorts weniger stark gesunken / Foto: © AFP/Archiv

Die Zahl tödlicher Autounfälle innerhalb von Orten ist in den vergangenen zehn Jahren weniger stark zurückgegangen als auf Landstraßen. Knapp jedes zweite Opfer starb dabei bei einem Alleinunfall, also ohne Unfallgegner, wie die Unfallforschung der Versicherer (UDV) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Besonders häufig verunglückten Ältere tödlich.

Textgröße ändern:

Häufiger waren immer noch tödliche Unfälle auf Landstraßen. Dort starben 2024 der Studie zufolge insgesamt 845 Auto- oder Beifahrer. Zehn Jahre zuvor waren es noch 1172 gewesen. Innerorts starben 2024 insgesamt 151 Menschen im Auto, 2014 waren es 181 gewesen. Geschätzt 900 seien lebensbedrohlich verletzt worden.

"Unfallorte sind häufig locker bebaute, wenig frequentierte Straßen", erklärte UDV-Leiterin Kirstin Zeidler. Sie wirkten ungefährlich und verleiteten dazu, zu schnell oder unaufmerksam zu fahren. Meist verloren Unfallopfer demnach etwa bei Dämmerung, Dunkelheit oder Nässe die Kontrolle über den Wagen und fuhren gegen ein Hindernis, wobei sie tödlich verletzt wurden.

Rund jeder fünfte innerorts getötete Autofahrer sei beim Zusammenstoß mit einem anderen Wagen gestorben. Die übrigen 30 Prozent entfielen auf Unfälle mit mehreren Fahrzeugen.

42 Prozent der Todesopfer waren der Studie zufolge 70 Jahre alt oder älter. Sie seien verletzlicher und reagierten langsamer. Etwa jeder dritte tödliche Unfall sei von Autofahrenden ab 75 Jahren verursacht worden. Die Gründe dafür seien alterstypische Fahr- und Vorfahrtsfehler, Fahrzeugfehlbedienung und medizinische Ursachen, aber auch Geschwindigkeit.

Für die Studie wertete die UDV Daten tödlicher Autounfälle des Statistischen Bundesamts zwischen 2014 und 2024 sowie der Polizei aus zwölf Bundesländern zwischen 2020 bis 2022 aus. Die Forscher analysierten den Angaben zufolge außerdem 81 Unfallhergänge aus der Unfalldatenbank der Deutschen Versicherer im Detail.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Doppel-Erdbeben in Venezuela: Schwere Schäden und Panik auf den Straßen

Venezuela ist am Mittwoch von zwei heftigen Erdbeben erschüttert worden, die Häuser zum Einstürzen brachten und vielerorts Panik auslösten. Nach Angaben von Innenminister Diosdado Cabello blieb zunächst unklar, ob Menschen verletzt oder getötet wurden. Es seien aber schwere Schäden gemeldet worden. Häuser seien eingestürzt und Dächer eingebrochen. Der erste Erdstoß hatte nach Angaben der US-Erdbebenwarte USGS die Stärke 7,2. Weniger als eine Minute später folgte ein zweites Beben der Stärke 7,5.

Von Fans in aller Welt erwartet: Vorverkauf für "GTA VI" gestartet

Seit Jahren warten Fans aus aller Welt darauf - nun hat der Vorverkauf für das Videospiel "Grand Theft Auto VI" begonnen. Als erstes konnten am Donnerstagmorgen Nutzer in Neuseeland ihre Vorbestellung abgeben, so nach und nach folgten von Zeitzone zu Zeitzone die Online-Stores quer über den Globus. Auch in Deutschland können inzwischen Vorbestellungen aufgegeben werden.

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: