Deutsche Tageszeitung - Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise - kein Arbeitsunfall

Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise - kein Arbeitsunfall


Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise - kein Arbeitsunfall
Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise - kein Arbeitsunfall / Foto: © AFP/Archiv

Ein Skiausflug ist laut einem Urteil aus Niedersachsen keine Dienstreise. Wer dabei einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, wie das Sozialgericht Hannover am Donnerstag mitteilte. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt in einem sachlichen Zusammenhang zum Beruf steht. (Az.: S 22 U 203/23)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Geschäftsführer gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Er erlitt 2023 bei einer von einem anderen Unternehmen organisierten Skitour in Österreich einen Unfall. Dazu war er als einziger Mitarbeiter seines Unternehmens eingeladen worden. Die im Programm aufgeführten Fachvorträge fielen alle aus, die Teilnehmer gestalteten daraufhin ihre Vormittage in unterschiedlichen Gruppen eigenständig.

Der Kläger schloss sich einer Skigruppe an. Bei einer Abfahrt kam es zum Unfall, bei dem er sich ein Bein brach. Die Unfallversicherung lehnte eine Anerkennung als Dienstunfall ab, weil bei der Reise Freizeitaktivitäten im Vordergrund standen. Einen betrieblichen Zusammenhang sah die Versicherung nicht.

Das Sozialgericht gab der Unfallversicherung Recht. Das Skifahren sei eine private Tätigkeit ohne Bezug zu den Pflichten eines Geschäftsführers, urteilten die Richter. Diesen Zusammenhang könne auch ein erwarteter Nutzen für das Unternehmen nicht herstellen. Bereits durch die Einladung, in der "ein paar erholsame Tage" versprochen worden seien, sei der Freizeitcharakter der Veranstaltung deutlich geworden.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Sicherheitspolitiker fordern deutsche Ermittlungen zum Fall Epstein

Mehrere Sicherheitspolitiker im Bundestag haben eine systematische Auswertung der neu veröffentlichten US-Unterlagen zum Fall des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein durch deutsche Staatsanwaltschaften gefordert. Die deutschen Behörden sollten sich "die Epstein-Akten genau anschauen und gegebenenfalls amerikanische Behörden nach weiteren Informationen anfragen", sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot

Im Streit um ein Abtreibungsverbot hat der Chefarzt eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied am Donnerstag, dass der Gynäkologe Joachim Volz in seiner Privatpraxis weiter Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Im Rahmen seiner Arbeit für die Klinik darf diese das aber verbieten. Die Dienstanweisung sei "vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt", erklärte das Gericht.

Überschwemmungen in Portugal werfen Schatten auf Präsidentenstichwahl

Die schweren Überschwemmungen in Portugal werfen einen Schatten auf die für Sonntag geplante zweite Runde der Präsidentschaftswahl in dem Land. Die besonders von dem Hochwasser infolge des Sturmtiefs "Leonardo" betroffene Gemeinde Alcácer do Sal beschloss am Donnerstag, den Termin für die Stichwahl um eine Woche zu verschieben. Der rechtspopulistische Präsidentschaftskandidat André Ventura forderte gar eine landesweite Verschiebung der Stichwahl. Starke Winde und Niederschläge sollen noch bis Samstag über die Iberische Halbinsel ziehen.

Mehrere Unfälle wegen Glätte auf Autobahn 10 in Brandenburg - 19 Verletzte

Aufgrund von Glätte ist es in Brandenburg auf der Autobahn 10 zu Unfällen mit insgesamt 19 Verletzten gekommen. Die Unfälle ereigneten sich am Donnerstagnachmittag in der Nähe des Autobahndreiecks Potsdam, wie ein Sprecher der Feuerwehr in Brandenburg an der Havel der Nachrichtenagentur AFP sagte. Auf beiden Fahrstreifen habe es glatte Flächen gegeben.

Textgröße ändern: